Hallo,
ich habe eine Frage zur Elternbeiratswahl. Ich bin zum Klassenelternsprecher gewählt worden. Bei uns ist es üblich, dass aus den Klassenelternsprechern der Elternbeirat gewählt wird. Da mir die Wahl dieses Jahr zu spät war, habe ich mich beim Direktor entschuldigt. Dabei sagte er, dass es nichts ausmacht wenn ich nicht bei der Wahl dabei bin, da es dieses Jahr elf Klassen sind und daher jeder zum Elternbeirat muss, neun als Mitglieder und zwei als Ersatz. Ich würde also demnächst eine Einladung zur ersten Sitzung erhalten. Nun meine Frage: kann er das so einfach machen? Handelt es sich dabei nicht um eine Wahl, bei der ich zustimmen muss? Wer kennt sich denn da in den rechtlichen Fragen aus?
Danke im Voraus für die Antworten.
Ariba
Das kann niemand beantworten, denn aus dem Posting geht noch nicht einmal hervor, um welches Bundesland es geht.
Bayern. Wobei eine Wahl ja eine Wahl sein sollte, egal in welchem Bundesland. Dabei sollten die gewählten doch immer gefragt werden, ob sie sich aufstellen lassen, bzw. die Wahl annehmen, oder?
Hallo,
es macht nur Sinn eine Wahl mit den Personen zu machen, die auch bereit sind die Wahl anzunehmen. Wenn alle (auch stillschweigend) damit einverstanden sind, dann ist es ok. Wenn Du aber gar nicht gewählt werden möchtest, dann hindert Dich doch keiner daran es zu äußern. Gerade bei Wiederwahlen wird oft kein strenger formeller Weg gewählt. Ich verstehe nicht ganz wo genau Dein Problem liegt.
Viele Grüße
Das Problem liegt darin, dass seit Jahren nur mühsam ein Elternbeirat zustande kommt, beziehungsweise in einem Jahr gar nicht, weil unser Direktor mit seiner Art alle vergrault und keiner bereit ist, ein zweites Mal sich wählen zu lassen. Daher machen es die meisten so wie ich und gehen gar nicht erst zur Wahl. Das weiß er, und weil es für ihn nicht gut aussieht, wenn in diesem Jahr kein Elternbeirat zustandekommt weil sich keiner wählen lässt - das hatte er letztes Jahr bereits an der Grundschule - versucht er es nun mit Gewalt. Daher meine Frage nach der rechtlichen Situation. Ich kenne ihn, und weiß daher das er die entsprechenden Paragraphen bestimmt im Kopf hat.
Hallo,
nur zum Verständnis: Elternvertreter ist nicht gleich Elternbeirat? Die Begriffe haben in manchen Bundesländern die gleiche Bedeutung.
Du meinst also, dass aus (allen) Elternvertretern ein oder zwei Beiräte gewählt werden, also quasi Gesamtelternvertreter? Damit hat man ja doppelte Aufgaben: erstens die Vertretung der Eltern in der Klasse und dann nochmal als Vertreter aller Elternsprecher/vertreter.
Ok ist es sicherlich nicht eine Wahl vorzunehmen, wo die betroffenen Personen nicht anwesend sind. Wird es aber gemacht, dann kannst Du die Wahl ablehnen.
Ich verstehe nur nicht, warum sich niemand für das Amt begeistern kann. Es geht ja hier nicht primär um die Interessen der Schule bzw. der Schulleitung, sondern um die Interessen der Eltern bzw. der Kinder.
Viele Grüße
Doch, es handelt sich schon um den Elternbeirat. Aus allen Klassenelternsprechern wird der Elternbeirat gewählt.
Das sich niemand dafür begeistern kann liegt an dem Direktor der Schule. Da wird das Wort gemeinsam klein geschrieben. Es geht nur darum, die Interessen des Direktors zu vertreten. Seit im letzten Jahr bereits kein Elternbeirat gebildet wurde und etliche Beschwerden kamen interessiert sich zumindest das Schulamt für seine Machenschaften.
Uns als Eltern geht es darum zu zeigen, dass man mit ihm nicht zusammenarbeiten kann. Er arbeitet immer mit Drohungen. Mittlerweile weiß ich, dass der Elternbeirat aus 4 Freiwilligen (die Kinder sind neu an der Schule) und 5 gezwungenen besteht. Wir haben uns jetzt zusammengeschlossen und einen gemeinsamen Brief verfasst, mit Kopie ans Schulamt da alle gegen ihren ausdrücklichen Wunsch im Elternbeirat sind. Im Prinzip hat sich die Frage also jetzt erledigt, dennoch vielen Dank für euer Interesse.
Ariba