Hallo,
zur Zeit bin ich freiberuflich tätig. Ab dem 1. Juli 2017 werde ich angestellt sein. Soweit ich die Elterngeldbroschüre des BMfFSFJ verstehe, würde bei einer Geburt im Jahr 2018 aufgrund der Mischeinkünfte das durchschnittliche Monatseinkommen aus dem Kalenderjahr 2017 für die Bemessung des Elterngeld maßgeblich sein. Zu der Ermittlung der monatlichen Abzugsbeträge (Steuern + Sozialversicherung) habe ich jedoch einige Fragen:
Als Freiberufler bin ich privat krankenversichert, als Angestellter werde ich gesetzlich versichert sein. Wir der pauschale KV-Abzug dann nur für das zweite Halbjahr berücksichtigt?
Wenn ich ab dem 01.07.2017 die Steuerklasse III hätte, würde diese ja für den Lohnsteuerabzug des zweiten Halbjahres berücksichtigt werden. Könnte ich ab dem 01.01.2018 dann die Steuerklasse IV wählen, ohne das sich das auf die Höhe des Elterngeldes auswirken würde?
Vielen Dank für die Antworten!