Hallo,
ich bin seit 1.7.20 arbeitslos und beziehe ALG 1.
Angenommen ich würde in nä. Zeit schwanger werden, welches ‚Einkommen vor der Geburt‘ wäre dann Berechnungsgrundlage? Mein Lohn in den letzten Monaten vor der Arbeitslosigkeit oder das ALG 1?
Und würde das dann bedeuten, je schneller ich jetzt schwanger werde umso besser wäre das finanziell gesehen, da mir umso länger ich ALG 1 beziehe entsprechend mehr Monate mit 0€ angerechnet werden o. wie? Oh wie verwirrend… :-/
Habe gelesen dass jemand der quasi ein ganzes Jahr vor Geburt arbeitslos war dann kein Elterngeld bekommt?!
Vielen Danke für Eure Hilfe.
MfG Sabine