Anfang des Jahres verschickt das Versorgungsamt eine Bescheinigung über das im Vorjahr bezogene Elterngeld. Das muss man bei der Steuererklärung angeben und es wird nicht selbst versteuert, erhöht aber den Steuersatz. Progressionsvorbehalt nennt sich dieser Trick. Effektiv gehen rund 10% Elterngeld zurück ans Finanzamt.
Kranken- oder Rentenversicherung zahlt keiner, die Krankenkasse läuft in der Elternzeit gratis weiter, die Rentenkasse gewährt einem Elternteil Versorgungspunkte für die Kindererziehung in Höhe des Durchschnittseinkommens in Deutschland. Immerhin! Das Durchschnittseinkommen liegt bei ca. 30.000 Euro, also Rente so hoch wie als hätte man 30.000 Euro im Jahr verdient (und das für bis zu 3 Jahre genommene Elternzeit).
Das Versorgungsamt hat bereits bei der Berechnung des Elterngeldes eine Werbungskostenpauschale abgezogen, das ist auch ein Trick, es fallen ja keine Werbungskosten an, heißt die Begründung.
Brutto und Netto gibt es beim Elterngeld nicht, es sind 2/3 des Nettoeinkommens vor der Geburt, ohne Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, abzüglich der Werbungskostenpauschale. Also eine Trickserei. Durch die Steuernachzahlung aufgrund des Progressionsvorbehalts kommt man dann real auf rund 50% des Nettoeinkommens.
Bei unserem zweiten habe ich keine Elternzeit genommen, weil ich mir beim ersten so ausgetrickst vorkam…