Elterngeld Brutto Netto

Hallo zusammen,

warum wird in der Einkommensteuererklärung Elterngeld mit dem Bruttobetrag angesetzt und vor allem, wie berechnet sich aus den Nettobetrag, der auf dem Bescheid vom Versorgungsamt steht, der Bruttobetrag?

Danke für die Hilfe.

Viele Grüße
Torsten

Hallo Torsten,

den Arbeitslohn gibt man in der Steuererklärung ja auch brutto an und nicht netto, deshalb wird auch das Elterngeld brutto angegeben.
Wie so ein Bescheid vom Versorgungsamt aussieht, weiss ich leider nicht genau, aber meines Wissens werden vom Elterngeld erstmal keine Abzüge einbehalten, da das Elterngeld steuerfrei ist. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, weshalb es in der Steuererklärung anzugeben ist.

Grüße
Ellen

Soweit ich informiert bin gilt für die Einkommenssteuer beim Elterngeld „brutto = netto“
Der Nettobetrag, der auf dem Bescheid vom Versorgungsamt steht ist auch gleichzeitig der Brutto-Betrag für die Einkommenssteuer.

Die Unterscheidung hat wohl mehr oder weniger formelle Gründe. Die Zahlungen der Elterngeldstelle setzen sich, soweit ich weiss, ja eigentlich aus Elterngeld+Krankenkassenbeiträgen zusammen. Daher ist dort der einzelne Posten Elterngeld ein Netto-Betrag.
In der Steuererklärung gibt man dann Brutto-Beträge an… es macht aber für Euch keinen Unterschied. Da es vom Brutto keine Abzüge gibt, entspricht das Brutto-Geld genau dem Netto-Betrag und umgekehrt.

MfG

Hallo Torsten,
das Elterngeld ist ja schon netto. D.h.da wird auch nichts mehr abgezogen. Wundert mich jetzt auch…
Frag mal bei deinem zuständigen Finanzamt nach!

Hari

Hallo,

sorry, aber dazu kann ich momentan leider nicht weiterhelfen

MfG

Hallo zusammen,

warum wird in der Einkommensteuererklärung Elterngeld mit dem
Bruttobetrag angesetzt und vor allem, wie berechnet sich aus
den Nettobetrag, der auf dem Bescheid vom Versorgungsamt
steht, der Bruttobetrag?

Danke für die Hilfe.

Viele Grüße
Torsten

Hallo Torsten,
das Elterngeld ist steuer- und sozialabgabenfrei. Brutto oder Netto ist somit der selbe Betrag. Jedoch unterliegt das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt, d. h. das Elterngeld wird eurem gesamten Bruttojahreseinkommen zugerechnet um den Steuersatz festzulegen. Danach wird es wieder abgezogen und vom übrigen Betrag werden die zu zahlenden Steuern errechnet.
Solltest du jetzt z. B. Steuerklasse 3 haben, kann es durchaus sein, daß ihr einen Betrag nachzahlen müßt bzw. abgezogen bekommt. Kann durchaus bis zu 1.000 € sein. Je nachdem wieviel du verdienst, wieviel Werbungskosten du hattest usw…
Wenn du keinen Steuerberater hast kannst du dir so ein Steuererklärungsprogramm kaufen (kostet nicht viel). Da zeigt es dir ziemlich genau an was bei eurer Steuererklärung am Schluß rauskommt.
MfG
Lore

Hallo Torsten,

praktisch gibt es beim Elterngeld kein Brutto oder Netto, Du versteuerst es ja auch nicht direkt.
Irgendwo ist allerdings noch ein Pauschbetrag an Werbungskosten enthalten => den kannst du aber nicht beeinflussen, das ist nun mal so festgelegt.

In der Steuererklärung gibst Du genau den Betrag an, den Du im jeweiligen Jahr, für das Du die Steuererklärung erstellst, überwiesen bekommen hast - ohne Abzüge oder sonst irgend etwas.
Du erhältst von der Elterngeldstelle zu Jahresbeginn, also jetzt etwa, auch einen Bescheid für Deine Steuererklärung, in der der Betrag („bezogene Leistung“) dargestellt ist. Und genau diesen Betrag gibst Du an.

Auf Grund des Progressionsvorbehaltes musst Du allerdings mit einer Steuernachzahlung (nicht -erstattung!) rechnen; über den Daumen rund 10% des erhaltenen Elterngeldes - es sei, Du kannst das mit anderen Sachen in der Steuererklärung kompensieren.

In der Hoffnung geholfen zu haben,
Sascha Klaus

nicht meine baustelle, tut mir leid…

Hi,

es werden beim Elterngeld keine Steuern/Sozialversicherungen abgezogen. Der Betrag auf dem Bescheid ist also sowohl brutto als auch netto.

Für die Steuer erhöht das Elterngeld allerdings die Progression (den %-Satz Steuern, der vom restlichen Einkommen gezahlt werden muss). Darum muss das Elterngeld angegeben werden.

Gruß,
Chillie

Vielen Dank für die zahlreichen Tipps. Im Steuererklärungsprogramm habe ich einen Nettobetrag eingegeben, den mir das Versorgungsamt mitgeteilt hatte (= Auszahlungsbetrag). Das FA hat einen Bruttobetrag zu Grunde gelegt, warum auch immer (Netto ist hier genau 75 % vom Brutto). Habe den neuen (Brutto)-Wert in das Programm eingegeben, dann kommt auch der neue vom FA errechnete Wert heraus. Komisch.

Danke nochmals.

Viele Grüße Torsten

Die Frage verstehe ich nicht ganz, denn Elterngeld ist nicht direkt steuerpflichtig, sondern unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt. Somit kannes kein Brutto oder Netto geben.

Meine Bescheinigungen enthielten imme rnur die tatsächlich gezahlte Summe!

Vielleicht nochmals, da ich mich evtl. unkar ausgedrückt habe. Wir haben in unserer Steuererklärung einen Betrag als Elterngeld angesetzt, der uns ausgezahlt wurde bzw. der uns vom Versorgungsamt in der Bescheinigung für das Finanzamt mitgeteilt wurde.

Das Finanzamt hat uns im Steuerbescheid mitgeteilt, dass das Elterngeld mit einem Bruttobetrag angesetzt wurde, ohne sonstige Begründung. Ich habe ausgerechnet, dass unser Nettowert 75 % des Bruttowertes ergibt. Mir ist nun unklar, wieso ein Bruttobetrag angesetzt wird. Bei der letzten Steuererklärung ist der Nettobetrag zu Grunde gelegt worden.

Vielleicht frage ich doch mal den Finanzbeamten.

Danke & Viele Grüße
Torsten

Hallo Torsten,
der Bruttobetrag wird in der Einkommensteuererklärung eingetragen, weil das Amt davon Kranken- u. Rentenversicherungsbeiträge einbehält und abführt - wie beim Arbeitslosengeld!
Wie er sich genau berechnet kann ich dir leider auch nicht sagen, aber es git im Netz jede Menge Leitfäden zum Elterngeld.
Viele Grüße aus Berlin
Dagmar

Hallo Torsten,

hmm ich dachte eigentlich Elterngeld ist ein Nettobetrag und auf diesen wird keine Steuer gezahlt. Wieso gibt es nun doch einen Bruttobetrag???
Ich weiß es leider nicht.

Gruss
Tine

Lieber Torsten,
es tut mir leid, dass ich diese Anfrage echt übersehen habe. (…manchmal habe ich einfach zu viel um die Ohren…)
Die Anfrage ist sicher längst „Geschichte“ und du hast hast eine Antwort erhalten. - Leider hätte ich dir hierbei eh nicht helfen können, da ich bei der Gehaltsabrechnung nur bis zum Beginn der Elternzeit abrechnungstechnisch tätig bin. Ich würde mich in diesem Fall direkt an das Versorgungsamt wenden, die einem gewiss korrekte Auskunft geben können.
Liebe Grüße - und noch einmal: SORRY!
Christiane

Anfang des Jahres verschickt das Versorgungsamt eine Bescheinigung über das im Vorjahr bezogene Elterngeld. Das muss man bei der Steuererklärung angeben und es wird nicht selbst versteuert, erhöht aber den Steuersatz. Progressionsvorbehalt nennt sich dieser Trick. Effektiv gehen rund 10% Elterngeld zurück ans Finanzamt.

Kranken- oder Rentenversicherung zahlt keiner, die Krankenkasse läuft in der Elternzeit gratis weiter, die Rentenkasse gewährt einem Elternteil Versorgungspunkte für die Kindererziehung in Höhe des Durchschnittseinkommens in Deutschland. Immerhin! Das Durchschnittseinkommen liegt bei ca. 30.000 Euro, also Rente so hoch wie als hätte man 30.000 Euro im Jahr verdient (und das für bis zu 3 Jahre genommene Elternzeit).

Das Versorgungsamt hat bereits bei der Berechnung des Elterngeldes eine Werbungskostenpauschale abgezogen, das ist auch ein Trick, es fallen ja keine Werbungskosten an, heißt die Begründung.

Brutto und Netto gibt es beim Elterngeld nicht, es sind 2/3 des Nettoeinkommens vor der Geburt, ohne Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, abzüglich der Werbungskostenpauschale. Also eine Trickserei. Durch die Steuernachzahlung aufgrund des Progressionsvorbehalts kommt man dann real auf rund 50% des Nettoeinkommens.

Bei unserem zweiten habe ich keine Elternzeit genommen, weil ich mir beim ersten so ausgetrickst vorkam…

Anfang des Jahres verschickt das Versorgungsamt eine Bescheinigung über das im Vorjahr bezogene Elterngeld. Das muss man bei der Steuererklärung angeben und es wird nicht selbst versteuert, erhöht aber den Steuersatz. Progressionsvorbehalt nennt sich dieser Trick. Effektiv gehen rund 10% Elterngeld zurück ans Finanzamt.
Kranken- oder Rentenversicherung zahlt keiner, die Krankenkasse läuft in der Elternzeit gratis weiter, die Rentenkasse gewährt einem Elternteil Versorgungspunkte für die Kindererziehung in Höhe des Durchschnittseinkommens (für bis zu 3 Jahre).

Das Versorgungsamt hat bereits bei der Berechnung des Elterngeldes eine Werbungskostenpauschale abgezogen, das ist auch ein Trick, es fallen ja keine Werbungskosten an, heißt die Begründung.

Brutto und Netto gibt es beim Elterngeld nicht, es sind 2/3 des Nettoeinkommens vor der Geburt, ohne Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, abzüglich der Werbungskostenpauschale. Also eine Trickserei. Durch die Steuernachzahlung aufgrund des Progressionsvorbehalts kommt man dann real auf rund 50% des Nettoeinkommens.

Bei unserem zweiten habe ich keine Elternzeit genommen, weil ich mir beim ersten so ausgetrickst vorkam…