Elterngeld - Elternzeit

Hallo,
angenommen ein Ehepaar hat Zwillinge bekommen. Die Zwillinge sind 2 Monate vor dem berechnetem Termin gekommen. Insgesamt dauert der bescheinigte Mutterschutz 4 Monate. Nach Beendigung des Mutterschutzes möchte das Ehepaar Elterngeld beantragen.

Insgesamt möchte die Mutter 12 Monate Elterngeld beziehen. Die Elternzeit soll 24 Monate nach der Geburt betragen. Folglich soll der halbe Monatsbeitrag bei doppeltem Auszahlungszeitraum geleistet werden.

Der Vater möchte insgesamt 2 Monate Elternzeit inkl. Elterngeld beantragen.
Es ist klar, dass von den 12 Monaten Elterngeld die vier Monate für den Mutterschutz abgezogen werden, so dass faktisch nur noch 8 Monate Leistung bezahlt werden.
Wie verhält es sich jetzt mit der Option, nur den halben Monatsbetrag zu bekommen? Wird dann insgesamt für 16 Monate Elterngeld durch den Staat geleistet oder besteht auch die Möglichkeit hier die vollen 24 Monate den halben Betrag zu bekommen.

Die Frage zielt vor allem darauf ab, dass mit dem Elterngeld auch die Elternzeit beim Arbeitgeber angemeldet werden soll. Hier soll nach Information des Ehepaars, beim Arbeitgeber eine genaue Festlegung des Zeitraumes erfolgen. Das Ehepaar muss vermeiden, dass hier ein Zeitraum von 24 Monaten nach Geburt angegeben werden, letztlich aber nur für einen Zeitraum von 16 Monaten Elterngeld bezogen werden kann und folglich für vier Monate eine finanzielle Lücke im Haushalt entsteht.

Danke für Infos, Gruß

Blumenschein

Falsches Brett>Behörden
guck http://www.elterngeldrechner.de/ und weitere Googleergebnisse

G

Hallo Blumenschein,
wenn vor der Entbindung kein Mutterschutz genommen werden konnte, so werden die 6 Wochen komplett an die 12 Wochen nach der Entb. angehängt. Wären also 18 Wochen Mutterschutz / 4,5 Monate. Dies am Rande. I
ch beziehe mich jetzt aber auf Ihre Vorgabe, dass die Mutter nach der Entb. exakt 4 Monate Mutterschutz hat:
Die Mutter hat Anspruch auf 12 Monate Elterngeld.
Darauf angerechnet werden die 4 Monate Mutterschaftsgeld.
Die Mutter kann jetzt nur noch 12-4=8 Monate Elterngeld beantragen.
Mit Verlängerungsoption sind das dann 8x2=16 Monate.
Das bedeutet, dass die Mutter 4 Monate Mutterschaftsgeld und danach 16 Monate Elterngeld bezieht, demnach nach 20 Monaten keine Leistungen mehr zu erwarten hat.
Der P. könnte jetzt noch seine 2 Monate ins Rennen werfen und halbieren, dann erreichen Sie exakt den 2. Geburtstag der Kinder.
Übrigens gibt es bei allen Elterngeldstellen Beratungsangebote diesbezüglich.
Lieben Gruß und alles Gute, SAM

Hallo Blumenschein,
so weit ich weiß gibt es ein aktuelles Gerichtsurteil wonach Zwillingseltern einmal normales Elterngeld beziehen und für das zweite Kind Elterngeld mit Geschwisterbonus. D.h. die Mami sollte sogar in den Mutterschutzmonaten schon Elterngeld über haben und auch ausgezahlt bekommen. Ich weiß nicht ganz genau wie das mit der Beantragung läuft, aber ich würde für jedes Kind einen Elterngeldantrag stellen - falls noch nicht geschehen.
Und bei doppeltem Elterngeld plus Geschwisterbonus bleibt sicher zur Not auch was über, was man zur Seite legen kann um notfalls 4 Monate auszugleichen.
Alles Gute und viel Freude an gleich 2 kleinen Rackern.

Das ist diesmal ja wirklich ziemlich komplex.

Kind 1 Elterngeld 1-4. Monat (bitte so auch beantragen) Mutter, 5-12 LM Mutter
Kind 2 Elterngeld 1-4. Monat (bitte so auch beantragen) Mutter,5.+6. LM Vater, 13.+14. LM Mutter.

Die Mutter kann somit also insgesamt noch 10 Monate Elterngeld beziehen (und folglich 20 Monate halb), Problem ist aber, dass die zweite Hälfte gleich nach der letzten Zahlung der 1. Hälfte kommt. Heißt also, man muss sich das Geld selber gleichmäßig verteilen.

Bitte auch die Höhe beachten. Bei jedem Kind gibt es ja die 65-100% (je nach EInkommenshöhe vom Einkommen) und 300 Mehrlingsbonus!

Viel Erfolg beim selbstständigen einteilen!
Das klappt auch auf 24 Monate!

Es ist zu beachten, dass sie ja für das 2. Kind auch mehrere Monate (hier dann nur noch 13.+14. Lebensmonat Elterngeld beziehen kann nach dem neuen Urteil.

Somit hat sie nicht 16 sondern 20 Monate Elterngeld, allerdings in einigen Monaten doppelt!
Evtl. gibt es mit dem Mehrlingszuschlag von 300 Euro auch mehr Elterngeld als Mutterschaftsgeld, dann gibt es gleich ab Lebensmonat 1 anteilig Elterngeld und somit sogar 24 Monate Elterngeld (für ein Kind, das andere kommt noch für 4 Monate dazu!).

Es gibt bei Zwillingen zumindest für diese Kinder keinen Geschwisterbonus (10% mindestens 75 Euro), sondern einen Mehrlingsbonus von 300 Euro.

Vielen Dank für den Hinweis,

Gruß