Hallo,
angenommen ein Ehepaar hat Zwillinge bekommen. Die Zwillinge sind 2 Monate vor dem berechnetem Termin gekommen. Insgesamt dauert der bescheinigte Mutterschutz 4 Monate. Nach Beendigung des Mutterschutzes möchte das Ehepaar Elterngeld beantragen.
Insgesamt möchte die Mutter 12 Monate Elterngeld beziehen. Die Elternzeit soll 24 Monate nach der Geburt betragen. Folglich soll der halbe Monatsbeitrag bei doppeltem Auszahlungszeitraum geleistet werden.
Der Vater möchte insgesamt 2 Monate Elternzeit inkl. Elterngeld beantragen.
Es ist klar, dass von den 12 Monaten Elterngeld die vier Monate für den Mutterschutz abgezogen werden, so dass faktisch nur noch 8 Monate Leistung bezahlt werden.
Wie verhält es sich jetzt mit der Option, nur den halben Monatsbetrag zu bekommen? Wird dann insgesamt für 16 Monate Elterngeld durch den Staat geleistet oder besteht auch die Möglichkeit hier die vollen 24 Monate den halben Betrag zu bekommen.
Die Frage zielt vor allem darauf ab, dass mit dem Elterngeld auch die Elternzeit beim Arbeitgeber angemeldet werden soll. Hier soll nach Information des Ehepaars, beim Arbeitgeber eine genaue Festlegung des Zeitraumes erfolgen. Das Ehepaar muss vermeiden, dass hier ein Zeitraum von 24 Monaten nach Geburt angegeben werden, letztlich aber nur für einen Zeitraum von 16 Monaten Elterngeld bezogen werden kann und folglich für vier Monate eine finanzielle Lücke im Haushalt entsteht.
Danke für Infos, Gruß
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Blumenschein