Elterngeld, erneute Schwangerschaft. Rente

Guten Morgen, lieber mal anonym, weiß nicht wer mitliest. Ich hoffe die Frage ist erlaubt!

Wir haben schon ein Kind und möchten gern ein zweites, klappt aber nicht, versuchen schon seit 1.5Jahren :frowning:
Ab Mai müsste ich wieder arbeiten, werde ich bis dahin schwanger bin ich im Beschäftigungsverbot.
Je näher die Arbeit rückt, desto mehr fühle ich mich nervös, weil ich weiß wie stressig die Arbeit wird! Chef bot mir neben der Tour (ambulante Pflege) die Möglichkeit Beratungsgespräche durchzuführen, hier müsste ich ja dann schwanger weiter arbeiten, nur Tour könnte ich nicht fahren :thinking: da wäre ich im Beschäftigungsverbot, wie das Lohn technisch ist und Stundentechnisch keine Ahnung, habe ja noch nicht zugesagt. Aber werde ich schwanger, gäbe es ja die Möglichkeit, ist mega lieb vom Chef, aber ich glaube ich packe das nicht. Würde mir gerne etwas anderes suchen!
Ich überlege zu kündigen, ich werde von Tag zu Tag nervöser, schlafe kaum noch und habe Angst nicht mehr alles zu schaffen…
Aber, neue Arbeit und gleich schwanger ist auch blöd.
Wenn ich jetzt kündige und werde schwanger, wie viel Elterngeld bekomme ich dann? Habe das letzte Jahr keins erhalten und kann ich mir die Kinderzeit trotzdem auf die Rente anrechnen?

Hallo,

du schreibst, dass ihr es schon seit 1,5 versucht und es nicht klappt, also warum zerbrichst du dir jetzt schon den Kopf darüber, „was wäre, wenn?“?

Dagegen spricht auch nichts, aber: was spricht dagegen, nach der Elternzeit wieder auf deiner bisherigen Stelle zu arbeiten und aus ungekündigter Stellung heraus (!) eine neue Arbeit zu suchen? Wenn du kündigst, bekommst du voraussichtlich erstmal eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Muss das sein? Außerdem macht es einen besseren Eindruck bei künftigen Arbeitgebern, wenn man sich NICHT aus der Arbeitslosigkeit heraus bewirbt.

Das sind ungelegte Eier.

Hier gibt es einen Elterngeldrechner:

Dürfte sich aber bei deinen ganzen ungelegten Eiern schwer berechnen lassen.

Wenn du kündigst, hast du erstmal kein Einkommen, später ggf. Arbeitslosengeld. Bemessungszeitraum sind die 12 Monate vor Geburt des Kindes. D. h., wenn es noch 1,5 Jahre dauert, und du in dieser Zeit zu Hause sitzt, weil du schwanger werden könntest und

dann hattest du gar kein Einkommen in der Zeit.

Kindererziehungszeiten haben nichts mit dem Elterngeld zu tun, sondern nur mit vorhandenen Kindern:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.html

Gruß
Christa

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Ich meine in der Schwangerschaft, im BV hätte ich ja Gehalt, aber was ist, wenn ich kündige?

Den Rest kannst du oben in meiner ersten Antwort ausführlicher lesen.

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Hallo wenn man sich so unter Druck setzt dann klappt das mit einer Schwangerschaft sowieso nicht.
Viele Grüße noro