Hallo Ihr Experten,
folgende Situation.
Erste Tochter geboren im Januar 2017.
Elterngeld Plus genommen / geteilt auf 2 Jahre.
Ende Elternzeit im Dezember 18.
Jetzt bin ich wieder schwanger. Vorraussichtlich kann ich noch 6 Monate voll arbeiten bis ich wieder in den Mutterschutz gehe.
Dazu nun meine Fragen.
-
Lohnt es sich, dass ich jetzt die Steuerklasse von 5 auf 3 oder 4 wechsle um mehr Netto zu bekommen? Irgendwas war da doch mit Minimum 7 Monate oder? Das schaffe ich aber wohl nicht mehr…
-
Kann ich das 2te Jahr Elterngeldbezug ausklammern damit ich 6 Monate Gehalt Dez-Mai 2019 und 6 Monate aus dem ersten Jahr Elterngeld berechnen kann? Im zweiten Jahr hab ich ja nur die zweite Hälfte aus dem Elterngeldanspruch aus dem ersten Jahr bekommen.
-
Wird das Elterngeld für das erste Kind überhaupt mit eingerechnet? Ich kann ja nur Max 14 Monate ausklammern… damit komme ich nicht mehr auf mein Gehalt vor der Geburt meines ersten Kindes.
-
Ist es dann das komplette Elterngeld? Also nicht das was ich überwiesen bekommen habe, sondern quasi das doppelte? Ich habe ja nur die Auszahlung gesplittet. Das wäre ja sonst gemein…
Danke für Eure Hilfe!
Gruß Marta