Servus,
die Fahrtkostenerstattung ist kein Entgelt, sondern ein Ersatz für entstandene Werbungskosten. Werbungskosten, die nicht entstehen, weil ein Pendler nicht pendelt, brauchen ihm nicht ersetzt zu werden. Also keine Berücksichtigung bei der Berechnung des Elterngelds.
„Anwesenheitsprämie“ ist ein variabler Bestandteil des Lohns, sie wird bei der Bemessungsgrundlage berücksichtigt.
Beide Begriffe „reines Einkommen“ und „Zusätze“ gibt es in den einschlägigen Vorschriften nirgendwo. Es ist besser, Begriffe nicht selber auszudenken, wenn es für etwas schon einen definierten Begriff gibt, den jeder verstehen kann.
Wenn Du dich mal mit dem Thema Elterngeld richtig beschäftigen möchtest, frag nicht irgendwo ins Blaue, sondern erkundige Dich bei Franziska Giffey - die weiß, wovon sie redet, sie war zuständige Ministerin, als am Erziehungsgeld das letzte Mal herumgeschraubt wurde:
Schöne Grüße
MM