Hallo zusammen,
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Es ist ja so, dass man durch einen Wechsel der Steuerklasse ein dickes Plus beim Elterngeld erreichen kann. Nun habe ich jedoch gelesen, dass lediglich 7 Monate im Bemessungszeitraum die neue Steuerklasse gelten muss, dann wird diese für den gesamten Bemessungszeitraum angesetzt. Stimmt das so? Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Dann würde es nämlich zeitlich ja reichen, direkt nach Kenntnis einer Schwangerschaft die Steuerklasse entsprechend zu wechseln.
Liebe Grüße und vielen Dank