Elterngeld Steuerklasse Wechsel

Hallo zusammen,
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Es ist ja so, dass man durch einen Wechsel der Steuerklasse ein dickes Plus beim Elterngeld erreichen kann. Nun habe ich jedoch gelesen, dass lediglich 7 Monate im Bemessungszeitraum die neue Steuerklasse gelten muss, dann wird diese für den gesamten Bemessungszeitraum angesetzt. Stimmt das so? Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Dann würde es nämlich zeitlich ja reichen, direkt nach Kenntnis einer Schwangerschaft die Steuerklasse entsprechend zu wechseln.

Liebe Grüße und vielen Dank

Ja, das ist so richtig.

Beatrix

Aber dann wird in Wirklichkeit ja nicht das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate zur Berechnung herangezogen oder? Denn mit dem Steuerklassenwechsel ändert sich ja das Nettogehalt.

Weder wirklich noch unwirklich, sondern gar nicht. Bemessungsgrundlage ist das „Elterngeld-Brutto“, das ist der Bruttolohn abzüglich einiger Einzelheiten. Daraus wird dann pauschalierend nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen das „Elterngeld-Netto“ ermittelt, die während der überwiegenden Zeit innerhalb der 12 Monate galten. Sieben sind mehr als die hälfte von 12.

Schöne Grüße

MM

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Alles klar, das macht dann Sinn. Vielen Dank für die Antworten. Liebe Grüße