Hallo, ich bin es nochmal!
Vielen Dank für die vielen Antworten, bei denen das Thema allerdings im Laufe der Fragen etwas vom Wege abkam… *grins*
Nunja, nun habe ich mich mit dem Elterngeld befasst. Bei einem (vor der Geburt erhaltenen) Nettoeinkommen von 1200 Euro würde ich 67% erhalten - also 804€. Nun haben wir geplant, kurz vor oder kurz nach der Geburt in eine andere Stadt zu ziehen (zurück zu „Oma und Opa“). Würde unser Umzug das Elterngeld beeinflussen, da es nunmal auf das Einkommen meiner jetzigen Stelle berechnet wird…??? Oder ist es egal, wo wir wohnen?
Gruß, Christine
es ändert sich nur der wohnort, das nettogehalt bleibt das selbe, wenn du den AG nicht gewechselt hast. so meine gedanken dazu. ziehst du in ein anderen bundesland ? dann ändert sich auch nichts am betrag. du mußt nur an eine ummeldung oder neubeantragung denken. aber da befrage dich bei der zuständigen abteilung, das ist am sichersten. lg konstanze
Elterngeld - Verstehe ich nicht…
Ja, das Bundesland würde sich verändern. Das heisst, bekommt man nur Elterngeld, wenn man zur Arbeitsstelle zurück möchte??? Bei einem Wohnortwechsel würde ich natürlich später eine neue Arbeitsstelle suchen müssen, es handelt sich um eine Entfernung von 140 km…
Gruß, Christine
Du hast immer anspruch auf Elterngeld, wenn Du nach dem Mutterschutz zu Hause bleibst. Genau 10 Monate lang. Bleibt DEin Partner danach 2 Monate zu Hause hat er weitere 2 Monate.
Die höhe des EG berechnet sich nach dem Einkommen VOR der Geburt (die 12 Monate vor dem Geburtstermin)
Ob Du nach der Geburt umziehst ist dabei vollkommen unerheblich. Die Elterngeldstelle will alein einen Nachweis, dass Du in der Zeit nicht arbeitest (bzw. wenn Du stundenweise arbeitest)
Alles klar?
PP
Es ist egal, wo Du wohnst! Du bekommst ja von Deinem bisherigem Einkommen Elterngeld.