Hallo,
meines Wissens wird für die Elterngeldberechnung das Bruttogehalt der letzten 12 Monate verwenden, durch 12 geteilt. Von diesem Elterngeldbrutto werden pauschal, relevante Steuern abgezogen, die auch die Steuerklasse berücksichtigen.
Konkret möchte ich wissen, wie es sich bei den Rentenversicherungsbeiträgen verhält. Hier zahlen wir Beiträge zu einem Berufsverband (BVE).
Wird bei der Berechnung des Elterngeldbruttos auch pauschale (wie im Netz gelesen) 10% gesetzliche Rentenversicherung abgezogen?
Wird dann zusätzlich noch der Beitrag zu den Berufsverbänden abgezogen? Oder ist das resultierende Elterngeldnetto, der Betrag vor Abzug zu den BVE (aber ggf. inkl. gesetzlichen Beiträgen von 10%)?
Gruß, Sebastian