Elterngeldberechnung bei Beiträgen zu Berufsverbänden

Hallo,
meines Wissens wird für die Elterngeldberechnung das Bruttogehalt der letzten 12 Monate verwenden, durch 12 geteilt. Von diesem Elterngeldbrutto werden pauschal, relevante Steuern abgezogen, die auch die Steuerklasse berücksichtigen.

Konkret möchte ich wissen, wie es sich bei den Rentenversicherungsbeiträgen verhält. Hier zahlen wir Beiträge zu einem Berufsverband (BVE).
Wird bei der Berechnung des Elterngeldbruttos auch pauschale (wie im Netz gelesen) 10% gesetzliche Rentenversicherung abgezogen?
Wird dann zusätzlich noch der Beitrag zu den Berufsverbänden abgezogen? Oder ist das resultierende Elterngeldnetto, der Betrag vor Abzug zu den BVE (aber ggf. inkl. gesetzlichen Beiträgen von 10%)?

Gruß, Sebastian

Hallo!

Ein Beitrag zu einem Berufsverband gehört nicht zu den

Nur wo Nutella drauf steht ist auch Nutella drin.

Schöne Grüße!

O. k., Mag sein. Mit der Antwort komme ich nicht weiter. Danke und Gruß

Sind die erwähnten Beiträge für den Berufsverband Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung?

Beatrix

Wohl kaum, da die gesetzliche Rentenversicherung kein Berufsverband ist. Vielleicht meint der Fragesteller aber Beiträge zu einem berufständischen Versorgungswerk, wie beispielsweise dem Versorgungswerk der Ärzte, Zahnärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten usw., die wären natürlich anders zu behandeln.

Ein Mitglied eines verkammerten freien Berufs sollte aber aufgrund seiner Ausbildung eigentlich in der Lage sein, zwischen Berufsverband und Versorgungswerk zu unterscheiden.

1 Like

Genau, die meine ich.
Meine Frau ist Ärztin und ich versuche mich zu kümmern, da sie es momentan zeitlich nicht schafft. Ich dachte, ich könnte die Frage hier im Forum beantwortet bekommen, habe mich an manchen Stellen sicherlich aber nicht gut genug Ausgedrückt.

In Ihrer Lohnsteuer tauchen 2 Beträge auf: Ein „Summe Nettobezüge“ und ein Auszahlungsbetrag (Nettobetrag minus Gesamtbeitrag BVE).
Wird dieser Beitrag bei der Berechnung des Elterngeld-Nettos auch noch irgendwie berücksichtigt oder Pauchal nur 10% gesetzlichem Rentenbeitrag?
Ich dachte der Beitrag zu den Berufsverbänden hat eine ähnliche Funktion wie der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, nur eben in einem Berufsverband.

Der Nettolohn wird pauschaliert ermittelt, das heißt, die Sozialversicherungsbeiträge werden auch pauschal berechnet.

Vom Bruttomonatsverdienst (ohne Einmalzahlungen) werden pauschal abgezogen:
9 Prozent für die Kranken- und Pflegeversicherung
10 Prozent für die Rentenversicherung
2 Prozent für die Arbeitslosenversicherung
Lohnsteuer (Steuerklasse, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, wie sie auf den Gehaltsabrechnungen ausgewiesen sind)
ein Zwölftel der Werbungskostenpauschale, das heißt 83,33 Euro

Also werden 10 % für Beiträge zum Versorungswerk berücksichtigt.

Danke für die Antwort und den Überblick. So macht es für mich Sinn.
Also wird unabhängig von Beiträgen zu Versorgungsverbänden, pauschal 10% für eine Rentenversicherung abgezogen und kein Zusätzlicher Abzug mehr für für die Versorgungsverbände angesetzt.