Elternunterhalt, Sozialamtregress ausschlagen

Hallo zusammen, die Mutter meines Freundes liegt seit 12/12 nach versuchtem Selbstmord und daraus resultierender Hirnblutung für unbestimmte, vielleicht lebensange Zeit im Koma. Wir leben in der Schweiz, mein Freund würde aber nach deutschem Recht, im Fall des Falles, zur Kasse gebeten werden für die Pflege. Mein Freund ist nicht bereit zu zahlen, da seine Mutter durch Alkoholkonsum und Tablettenmissbrauch diesen Zustand verschuldet hat. Es war auch nicht der erste Versuch sich das Leben zu nehmen …
Wie ist es mit der Beweislast und so weiter? Lieben Dank für Infos

Hallo,
die Zahlungsbereitschaft Ihres Freundes spielt keine Rolle. Soweit nach deutschem Recht ein Anspruch besteht, hat der Sohn entsprechende Leistungen zu erbringen, da er der nächste Angehörige ist.
MfG Walter Metzig