Hallo, die Geburt unseres Kindes steht in wenigen Tagen (so hoffen wir) an.
Als Vater habe ich 1 Monat „ab Geburt“ des Kindes beantragt.
Do wie wird das genau gerechnet?
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… wenn meine Frau wehenähnliche Schmerzen bekommt, ich meine Arbeit unterbreche und zu ihr fahre, und sich die Schmerzen aber als „Fehlalarm“ herausstellen?
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… wenn die Wehen einsetzen, aber noch mehrere Stunden (hoffentlich nicht Tage) andauern? Müsste ich für diese Zeit Urlaub nehmen?
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… Angenommen, das Kind kommt um 22:00 Uhr auf die Welt. Ab wann zählt die Elternzeit? Ab Folgetag? Oder rückwirkend für den ganzen Tag der Geburt?
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… Angenommen, im Fall 3) gilt die Elternzeit schon für den ganzen Tag der Geburt: Und weiter angenommen, ich hätte an diesem Tag schon mehrere Stunden gearbeitet:
- kann ich diese Arbeit als Mehrarbeit geltend machen?
Danke