Elternzeit, Elterngeld und Urlaubskürzung

Hallo,

ich möchte gerne zwei einzelne Monate Elternzeit mit Elterngeld nehmen. Nun ist unser Kind am 1ten eines Monats geboren. Das heißt, dass die Elterngeldmonate mit den Kalendermonaten übereinstimmen.

Allerdings ist es ja auch so, dass für jeden vollen Kalendermonat der Urlaubsanspruch gestrichen wird. Gibt es für mich eine Möglichkeit das zu umgehen?

Danke und Grüße!

Hallo,

klare Antwort: NEIN !

§ 17 BEEG ist kompatibel mit EU-Recht, wie das BAG erst vor einem Monat entschieden hat:
https://www.bag-urteil.com/19-03-2019-9-azr-362-18/
&Tschüß
Wolfgang

Schon klar - den Paragraphen ansich wollte ich auch nicht anzweifeln.
Der Spezialfall bei uns ist, dass das Kind am 01. eines Monats geboren wurde.
Normalerweise würde man bei zwei Einzelmonaten keinen Urlaub gestrichen bekommen, da kein voller Kalendermonat Elternzeit genommen wurde.

Ich könnte mir vorstellen, dass es in meinem Fall z.B funktioniert nur vom 02. bis zum Ende des Monats Elternzeit zu nehmen. Da hätte ich dann nur einen Tag Abzug anstatt 2,5.

VG

Hallo,

wie lange willst du noch bei Deinem AG arbeiten ?
Oder hältst Du ihn für so strunzdumm, daß er nicht merkt, was du da bastelst ?
Für einmalig 3,3 - 5 Urlaubstage riskierst Du eine nachhaltige atmosphärische Eintrübung ?
Klar schreibt das BEEG keine festen Daten bei der Anmeldung der Elternzeit vor.
Aber man sollte sich immer wieder im Zusammenleben bzw. der Zusammenarbeit mit anderen fragen, ob das maximale Verwirklichen einmaliger Vorteile auf Kosten Anderer immer so die nachhaltige Lösung ist.

&Tschüß
Wolfgang

So eine unterwürfige Herangehensweise muss ich in einem Großunternehmen zum Glück nicht an den Tag legen ;). Es geht immerhin um eine Woche Urlaub und zwar nur wegen dem Geburtstermin.

Wenn du das für

hältst, ist das natürlich Deine persönliche Einschätzung.
Aber auch in einem

arbeitet man in einem sozialen Umfeld mit Kolleg*innen, Vorgesetzten etc.
und auch dort wird u. U. sehr genau hingeschaut, was einzelne AN so treiben.
Vielleicht wirst du dann als besonders clever angesehen, vielleicht aber auch nur als „Abzocker“ auf Kosten eben dieses Umfeldes.

Und ich bin im Übrigen keiner, der grundsätzlich von der Wahrnehmung von AN-Rechten abrät.

Aber es ist deine Angelegenheit.

&Tschüß
Wolfgang

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