Elternzeit (Elterngeld) Vaterschaftsmonat Urlaub

Hallo,

meine Tochter wurde am 14.05.2014 geboren.
Nun möchte ich am 14.08.2014 - 13.09.2014 und am 14.03.2015 - 13.04.2015 meine 2 Vaterschaftsmonate in Anspruch nehmen.
Hier meine Frage:
Ich habe während des ersten Vaterschaftsmonats im August vom 18.08.2014 bis zum 09.09.2014 (17 Tage) Urlaub beantragt und genehmigt bekommen.
Wenn ich jetzt die Vaterschaftsmonate bei meinem Arbeitgeber für diese Zeit beantrage verfallen diese Urlaubstage nicht, das heisst ich darf sie irgendwann anderst nehmen, oder?

da kann ich leider gar nichts dazu sagen , bitte die Fachstellen kontaktieren. Da kann ich nicht weiterhelfen.

Hallo Guten Tag,

bitte entschuldige die verspätete Antwort - aber ich war im Urlaub und habe die Frage nun erst beim Abarbeiten meiner Mails entdeckt.

Ich würde hier rein aus meinem Bauchgefühl antworten, dass ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung - so wie hier die Elternzeit - vorrangig vor bereits beantragtem Urlaub ist und z.B: im Anschluss daran oder später genommen werden kann. Genauso ist es nämlich auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit oder Mutterschaft bzw. Elternzeit der Mutter.

Mir würde keine plausible Erklärung einfallen warum es im Falle des Vaterschaftsurlaubs anders sein sollte.

Ich hoffe, ich konnte ein bisschen weiter helfen - vielleicht ist das Thema ja mittlerweile auch schon geklärt.

Freundliche Grüße

A.Walther