Hallo,
meine Tochter wurde am 14.05.2014 geboren.
Nun möchte ich am 14.08.2014 - 13.09.2014 und am 14.03.2015 - 13.04.2015 meine 2 Vaterschaftsmonate in Anspruch nehmen.
Hier meine Frage:
Ich habe während des ersten Vaterschaftsmonats im August vom 18.08.2014 bis zum 09.09.2014 (17 Tage) Urlaub beantragt und genehmigt bekommen.
Wenn ich jetzt die Vaterschaftsmonate bei meinem Arbeitgeber für diese Zeit beantrage verfallen diese Urlaubstage nicht, das heisst ich darf sie irgendwann anderst nehmen, oder?