Elternzeit & Elterngeld

So, habe einige Fragen und hoffe hier kann mir die ein oder andere beantwortet werden .

  1. Meine Frau plant die Elternzeit für 24 Monate zu nehmen bei halben Elterngeld für diese Zeit statt volles auf 12 Monate , ist dies Problemlos möglich ?

  2. Wie lange muss der Vater mindestens Elternzeit nehmen um Elterngeld zu bekommen ?

  3. Kann der Vater die Elternzeit im 7. und im 20. Monat nehmen und für diese beiden Monate Elterngeld beantragen

  4. Bsp. Kind wird am 5.10.2016 geborgen , kann Vater dann Elternzeit vom 5.1.2017 - 5.3.2017 nehmen , also 2 Monate oder kann er auch vom 1.1.2017 weg nehmen

Danke im Voraus

Ja. Nennt sich Elterngeld plus.

Einen Monat.

Ja.

Nein. Elternzeit wird immer in Lebensmonaten des Kindes genommen.

Gruß
C.

Ein vielleicht wichtiger Hinweis:
Wenn sich nichts geändert hat, bekommt man „nur“ 20 Monate Elterngeld und nicht 24 Monate. Das sollte man unbedingt noch mal hinterfragen.

Bei mir war es noch so, dass das Splitten des Geldes nichts anders als eine Spiegelung im 2. Lebensjahr war. Da man die ersten 8 Wochen nach Geburt Mutterschaftsgeld bekommt und eben noch kein Elterngeld, fällt dieses auch in Lebensmonat 23 und 24 weg.

Aber wie gesagt, ich weiß nicht, ob das Zwischenzeitlich geändert wurde. Mitunter aber ja wichtig, weil man mitunter 2 Monate Geld einplant, das es aber gar nicht gibt.

Viele Grüße
Whitby

Scheint noch aktuell zu sein, nachzulesen hier:

Beispiel:
Frau Fischer erhält Mutterschaftsleistungen bis in den dritten Lebensmonat ihres Kindes hinein. Die ersten drei Lebensmonate gelten nach dem BEEG als von ihr für Elterngeld verbraucht, d.h. die Mutterschaftsleistungen werden mit dem ihr zustehenden Elterngeld zwingend verrechnet. Ab dem 4. Lebensmonat ihres Babys dürfte Frau Fischer die halbierte Auszahlungsoption wählen. Wenn sie die maximal mögliche Bezugsdauer von 12 Monatsbeträgen für sich wählt, käme sie zeitlich auf Elterngeldbeträge bis einschließlich 21. Lebensmonat ihres Kindes - und nicht wie viele Mütter annehmen, bis zum Ende des zweiten Lebensjahres!