Ich betreue seit einigen Monaten einen sozial massiv benachteilgten Schüler im Rahmen des „Bildungspakets“ - über persönliche Beziehungen könnte ich dem Knaben eine Lehrstelle in seinem Traumberuf verschaffen. Gleichzeitig könnte man ihn (da eine auswärtige Unterbringung erforderlich ist) von seiner ziemlich problematischen Mutter weg bringen
Problem nur: Da der Knabe bei Ausbildungsbeginn noch minderjährig ist, muss die Mutter ja den Ausbildungsvertrag unterschreiben. Was tun, wenn sie sich strikt weigert? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?
Bitte sezten Sie sich einmal mit dem Jugendamt zusammen und sprechen Sie diesen Fall beim Amt an. Es heißt doch immer zum Kindswohl soll alles getan werden…und es ist nun mal die Pflicht der Ämter alles mögliche dafür zu tun. Wenn der Schüler dieses auch gern will sollte da doch ein Weg zu finden sein. Auch wenn der Schüler noch minderjährig ist, so hat er doch ein gewisses Mitspracherecht, welches auch berücksichtigt werden muss. Wie gesagt Gespräche mit dem Jugenamt stehen dabei an erster Stelle.
Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.
MFG
Hallo Uli,
soweit mir bekannt ist, kann hier die Zustimmung durch das Gericht ersetzt werden, wenn es zwingend nötig ist. Das Jugendamt kann hier auch hilfreich zur Seite stehen. Wenn ggf. Mutter und Vater das gemeinsame Sorgerecht haben, dann muss allerdings auch der Vater zustimmen. Der Junge kann sich soweit er alt genug ist, auch selber an das Jugenamt wenden und um Hilfe bitten, gerade wenn es Probleme im häuslichen Umfeld gibt.Das Jugendamt hat dafür meistens geeignete Mitarbeiter, die sich einzig und alleine mit solchen Problematiken beschäftigen.
Liebe grüße
Burgfee
Guten Abend Uli,
stelle einen Antrag beim Amtsgericht.
Das sich ein Betreuer vom Betreuungsverein eingesetzt.
Damit der Knabe seine Ausbildung anfangen kann.
Gruß Karin G
Hallo, Jugendamt wäre vielleicht eine Anlaufstelle oder eine Erziehungs- und Familienberatung, um mt der Mutter eine praktikabl Lösung zu finden. Im schlimmsten Fall könntest du vielleicht die Vormundschaft beantragen?!