Hallo ins Forum,
meine Frage: Kann eine Pflegeperson, die wegen Depressionen berentet wird, ihren „Pflegestatus“ gegenüber ihrem zu pflegenden Ehepartner aufrecht erhalten oder könnte die Pflegekasse aufgrund der Depression Zweifel an der Eignung als Pflegeperson geltend machen (und damit auch das Pflegegeld entziehen)?
Zum Hintergrund meiner Frage: Ich (w., 51) leide seit Jahrzehnten unter mehr oder minder schweren Depressionen. Bislang habe ich immer „funktioniert“, doch seitdem mein Mann in relativ jungen Jahren (mit Ende 40) pflegebedürftig geworden ist, haben Ängste und Schlaflosigkeit derart zugenommen, dass ich trotz „Halbierung“ meiner Arbeitszeit vor 3 Jahren immer häufiger krankheitsbedingt ausfalle. Wegen Panikattacken bin ich derzeit seit einigen Monaten krankgeschrieben, und mein behandelnder Arzt hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass nach 78 Wochen einer Krankschreibung sich die Frage einer Erwerbsminderungsrente stellen würde.
Nebenbei erwähnt: Mein Mann und ich haben verschiedene Kranken-/Pflegekassen, von daher weiß ich natürlich gar nicht, ob entsprechende Informationen überhaupt fließen würden.