Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand zu folgenden Fragen antworten gäben kann.
Ich habe gesundheitliche Beschwerden seit 20 Jahren schon wie Zwangsstörungen schwere Depressionen und Panikattacken bin aber leider erst knapp 40 Jahre alt.
Ich habe mehr beim jetzigen Arbeitgeber knapp 7Jahre am Stück und bin noch dort beschäftigt.
Frage 1
Soll man den Antrag mit Abstimmung des Psychiaters stellen?
Frage 2
Also in den letzten 5 Jahre sind ja 3 Jahre einbezahlt. Heißt das das ich wenn gekündigt wird man bzw. nach Anspruch von Arbeitslosengeld 1 man 2 Jahre Zeit hat seine em rentenantrag durchzusetzen hat wenn man nach ALG 1 kein Anspruch auf Hartz 4 hat wegen anderen Einkünften wie Mieteinnahmen. Erlischt dann mein Anspruch und muß krank nochmal in 5 Jahren 3 Jahre erwerbstätig sein? Ich frage da ich nach alg 1 kein Anspruch habe auf alg 2 und keine rentenbeiträge gezahlt werden.
Falls ja:
Was ist wenn die 2 te Tätigkeit geringer bezahlt wird welche einkunftshöhe ist relevant für die em Rentenhöhe.
Frage 3
Darf mich der Arbeitgeber in der Zeit auf Antrag em rente und bei Durchsetzung in den 3 Jahren kündigen.
Über antworten wäre ich dankbar!
Mit freundlichen Grüßen