Hallo Leute,
ist eine Zustellung per eMail (z.B. (Ab)Mahnung, Gerichtsvorladung etc.) rechtsgültig:
a)- falls eMail Angabe vom Empfänger gemacht wurde (so wie Telefonnummer, Adresse etc.) und er damit bekannt gibt, dass er zumindest die angeg. eMail-Adresse besitzt und dort eMails liest
b)- keine Angabe der eMail Adresse durch den Empfänger erfolgt ist.
Wie sieht es aus, wenn zeitliche Fristen gesetzt werden? Schliesslich und endl. kann man (noch) nicht davon ausgehen, dass jeder zu Hause Internetanschluß hat, regelmäßig Mails liest bzw. die Technik immer mitspielt und die Zustellung tatsächlich erfolgt. Oder?
Danke im Voraus,
Ama