Email Signatur für die Schweiz Pflichtangaben?

Gibt es für die geschäftliche EMail Korrespondenz in der Schweiz Pflichtangaben?

Habe trotz intensiven googelns keine Antwort gefunden. Alle Artikel hierfür beziehen sich auf Deutschland.

Außer dass es in der Schweiz kein ß gibt und dieses durch Doppel-S ersetzt wird, kannst du dich auf die DIN5008 stützen.

Hallo Tina

Mir ist keine Pflichtangabe bekannt aber ich bin auch überhaupt kein Experte auf diesem Gebiet. Wenn ich allerdings die Emails von verschiedenen grossen schweizer Firmen anschaue steht dort eigentlich nie mehr als die Kontaktadresse. Und die müssten das ja wissen, wenn etwas vorgeschrieben wäre.

Gruss
Walter

hallo Tina74,

leider kann ich deine Frage - auch nach Rückfrage mit einer anderen Person - nicht beantworten.

ciao

Stefan

Guten Tag

Ich verstehe Ihre Frage nicht. Insofern Sie sich auf die gesetzlichen Formerfordernisse beziehen, gilt Folgendes: Die Schriftlichkeit nach OR ist mit einer E-Mail nicht eingehalten, ebenfalls nicht mit einem Fax. Notwendig ist die eigenhändige Unterschrift. Sofern das Gesetz nur den „schriftlichen Nachweis, Nachweis durch Text“ oder Ä. verlangt, kann eine E-Mail genügen, bspw. für eine Gerichtsstandvereinbarung.

Des Weiteren gibt es die elektronische Signatur, die unter gegebenen Voraussetzungen für qualifizierte Voraussetzungen genügen kann. Diesbezüglich muss ich Sie auf das Internet bzw. die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verweisen. In der Schweiz ist die elektronische Signatur nicht sehr verbreitet.

Im Übrigen ist mir nicht ersichtlich, wieso für „geschäftliche Korrespondenz“ (gem. Ihrem Wortlaut) Besonderheiten gelten sollten.

Freundliche Grüsse

Hallo,

kann leider nicht weiterhelfen

Gruß,
Micha

Guten Tag

Ich verstehe Ihre Frage nicht.

Im Übrigen ist mir nicht ersichtlich, wieso für „geschäftliche
Korrespondenz“ (gem. Ihrem Wortlaut) Besonderheiten gelten
sollten.

Herzlichen Dank für alle bisherigen Antworten.

Meine Frage bezieht sich auf das EHUG-Gesetzt vom 01.01.2007. Seitdem sind in Deutschland in Emails die Imressumsangaben in der Signatur Pflicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Signatur_%28E-Mails_im_….

(Die elektronische oder digitale Signatur war nicht gemeint)

In diesem Zusammenhang ist mir nur Art. 3 lit. o UWG (http://www.admin.ch/ch/d/sr/241/a3.html) bekannt: Bei Massenwerbung muss der Absender angegeben werden. Des Weiteren die Impressumsfplicht bei Medien (http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a322.html)

Freundliche Grüsse

Hallo! Leider kann ich dir da keine Antwort geben. Ich weiss es nicht. Liebe Grüsse und alles Gute! Jenni

Nein, gibt es nicht :o)
Es muss einfach alles rechtskonform sein, d.h. du darfsu natürlich nicht falsche Kontaktdaten etc. verwenden.
LG

Soweit mir bekannt ist NEIN - es gibt ja auch keine Pflichtangaben zur Firma allgemein - der ganze Abschnitt im OR besagt lediglich, dass die Angaben „wahr“ sein müssen, eine abschliessende Aufzählung gibt es nicht.

Für e-mails gibt es überhaupt keine Vorschriften, da sie rechtlich nicht bindend sind. Ähnlich wie Telephonate.
Sie könnnen schreiben wie es ihnen gefällt.

Herzlichen Dank an die Schweiz-Experten für Ihre zahlreichen und prompten Antworten.
Meine Frage wurde beantwortet und ich finde die Regelungen in der Schweiz im Gegensatz zu der Abmahn-Nation Deutschland sehr sympathisch und praktisch dazu.

Hallo,
leider verstehe ich den Hintergrund der Frage nicht, sodass ich keine korrekte Antwort geben kann :frowning:
Im Zweifel würde ich die Signatur so wie in Deutschland üblich gestalten.
Gruss, U.Gallrein

Gruerzi wohl die Tina
Über so etwas habe ich leider gar keine Ahnung.

Escusse
en liebe Gruß der Stefan

Habe noch nie etwas davon gehört, ich würde also sagen, nein.

Meines Erachtens gibt es in der Schweiz keine diesbezüglichen Vorschrif