Folgendes Fallbeispiel entstand einer Diskussion im Studentenkreis:
Lieferant A (BRD), möchte von Lieferanten B (BRD), Waren an Kunden A vertreiben. Lieferant B, hat ein Abkommen (scheinbar durch EU), dass an Länder wie bspw. Syrien, nicht ausgeliefert werden darf. Kunde A liegt aber unvermeidlich in Syrien, allerdings mit Niederlassung in Dubai bzw. Headquarter. Kann Lieferant A trotzdem die Ware an Kunden A nach Dubai ausliefern, oder ist dies nicht gestatt, da Einsatzgebiet weiterhin Syrien bleibt?
Falls dies nicht gestattet ist:
- Welche Alternativen bestehen?
- Was passiert wenn Lieferant A trotzdem Waren liefert
- Thema Embargo?
Ich danke schonmal für die Antworten
Gruß