Embargo - Syrien - Diskussion unter Studenten

Folgendes Fallbeispiel entstand einer Diskussion im Studentenkreis:

Lieferant A (BRD), möchte von Lieferanten B (BRD), Waren an Kunden A vertreiben. Lieferant B, hat ein Abkommen (scheinbar durch EU), dass an Länder wie bspw. Syrien, nicht ausgeliefert werden darf. Kunde A liegt aber unvermeidlich in Syrien, allerdings mit Niederlassung in Dubai bzw. Headquarter. Kann Lieferant A trotzdem die Ware an Kunden A nach Dubai ausliefern, oder ist dies nicht gestatt, da Einsatzgebiet weiterhin Syrien bleibt? 

Falls dies nicht gestattet ist:

  • Welche Alternativen bestehen?
  • Was passiert wenn Lieferant A trotzdem Waren liefert                                              
  • Thema Embargo?

Ich danke schonmal für die Antworten

Gruß

Hi,

nach Dubai geht. Ist z.B. der Hauptumschlagspunkt für Güter in den Iran in den nicht direkt geliefert werden darf. Ansonsten lautet der offizielle Weg eine Genehmigung vom Bafa einholen http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/

Gruss
K

Hallo, ist leider etwas allgemein gehalten, aber grundsätzlich:
Wenn es ein Embargo gibt, darf auf keinen Fall direkt nach Syrien geliefert werden. In unserem Unternehmen (Chemie) ist es so, daß vom Kunden (in diesem Fall Dubai) eine sog. Endverbleibserklärung verlangt wird, in der dieser erklärt, daß die Ware in seinem Land verbleibt und nicht weiter exportiert wird. Haben wir irgendwelche Kenntnis, daß die Ware weiter nach Syrien gehen wird, DÜRFEN wir auf keinen Fall liefern. Direkte Lieferung nach Syrien wäre schon aufgrund der erforderlichen Zollpapiere nicht möglich.
Alternativen - maximal über neutrale Länder, in denen kein Embargo gilbt, aber s.o., wer Kenntnis hat, daß die Ware in ein Embargoland geht, hängt mit drin, auch beim Umweg über neutrale Länder.
Konsequenzen - drastische Geldstrafen, Gefängnis, auf jeden Fall strafrechtliche Verfolgung. Um so stärker, sollte das Embargo von den USA ausgehen. Da wird man seines Lebens nicht mehr froh.
Frohes Weiter-Diskutieren! LG Dagmar

Hallo,

Konsequenzen - drastische Geldstrafen, Gefängnis, auf jeden
Fall strafrechtliche Verfolgung. Um so stärker, sollte das
Embargo von den USA ausgehen. Da wird man seines Lebens nicht
mehr froh.

Verstehe ich jetzt nicht - was haben irgendwelche Handelsembargos der USA mit deutschen Lieferungen zu tun?

Gruß

Anwar

Hi,

Szenario A: Ihre Firma unterhält Büros oder Werke in den USA und liefert von D aus Waren in ein Land über welches die USA ein Handelsembargo verhängt hat. Das gibt Ärger für die US-Organistation.

Szenario B: Die Firma hat keinerlei Verbindungen in die USA, wickelt ein solches Geschäft aber in USD ab - gibt Ärger vor einem US-Gericht.

Gruss
K