Emissionserklärung (11.BImSchV): an wen schicken?

Tach’chen.

Wer weiß, an wen die dreijährliche Emissionserklärung gemäß §3 11.BImSchV zu schichen ist, welches also die zuständige Behörde ist?

Vielen Dank
TTR

An die Behörde welche die Zulassung bzw Betriebsgenehmigung Deiner Anlage erteilt hat. Vermutlich das RP (Regierungspräsidium)
Udo Becker

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