Empfänger plötzlich verstorben - wie Geld zurück bekommen?

Ich habe einer Freundin auf ihren Wunsch hin Geld auf ihr Paypal Konto überwiesen. 2 Tage später war sie tot! Wohin kann ich mich jetzt wenden? Paypal ist vermutlich aus jeder Pflicht raus. Also wo kann ich meinen Anspruch überhaupt offiziell geltend machen, damit er nicht verfällt oder so? Regelt das Ordnungsamt nicht die Belange Verstorbener und falls ja - welche Abteilung?? Die Polizei wollte mich an die Familie verweisen, aber das glaube ich irgendwie nicht…

Doch, die Familie, genauer die zunächst dort zu vermutenden Erben, ist der erste Ansprechpartner. Behörden haben damit im Regelfall nichts zu tun. Die kommen nur ins Spiel, wenn es keine Angehörigen gibt oder alle infrage kommenden Erben das Erbe ausgeschlagen haben.

4 Like

Wie @Wiz schon schrieb: Dein Erstansprechpartner sind der/die Erbe(n).
Falls Dir diese nicht bekannt sind: die Ermittlungspflicht wer erbt obliegt dem Nachlassgericht oder dem vom Nachlassgericht eingesetzten Nachlasspfleger (§1960 BGB).

1 Like

Weiterhin können sich die zuständigen Personen an Paypal wenden (falls es keinen anderen legalen Zugriff auf das Paypalkonto gibt): https://www.paypal.com/de/smarthelp/article/wie-schließe-ich-das-paypal-konto-einer-verstorbenen-person-faq1694

mfg M.L.

Hallo,
ich weiß ja jetzt nicht um was für eine Summe es sich handelt. Aber ist das wirklich deine erste Sorge wenn eine Freundin stirbt?
Gruß

Wieso willst du es zurück ? Was war denn ausgemacht ? War es ein Geschenk in Geldnot, war es ein Darlehen, also war eine Rückzahlung vereinbart ?
Wie schon gesagt, wenn eine Rückzahlung vereinbart war (das wäre auch zu beweisen) dann wende Dich an die Angehörigen der Freundin als vermutete Erben und Rechtsnachfolger.

MfG
duck313

1 Like

Ich hatte tatsächlich darauf gehofft, dass KEINER so etwas schreibt! Und es soll deine Sorge auch nicht sein! Ich habe SEHR gute Gründe, mich für den weiteren Ablauf zu interessieren, und es geht um 500 Euro - für mich mit einer kleinen Rente viel Geld! Trauer und Pietät stehen auf einem anderen Blatt!

Übrigens, falls nicht eindeutig zuzuordnen - mein Kommentar richtete sich an ‚Paelzer‘. Dies ist doch ein Forum, wo sachdienliche Informationen weitergegeben werden, oder? Die moralische Bewertung von vorgetragenen Problemen gehört sicher nicht dazu!

1 Like

Trotzdem gilt es irgendwie (bevorzugt in Schriftform) zu beweisen, dass Geld i.H.v. 500 Euro an das Paypalkonto gesendet wurde und was dessen (mittlerweile entfallener) Verwendungszweck war. Ein gewöhnliches Paypalkonto verfügt über eine -nutzerseitig vrmtl.- nicht änderbare Transaktionsübersicht.

Natürlich kann ich alles nachweisen und natürlich stimmt sehr viel von dem, was Ihr so schreibt - Danke!! Aber habt Ihr noch niemals jahrzehntealten Freunden spontan aus der Patsche geholfen - ohne schriftliche Vereinbarung? Zumal meine Freundin ganz woanders war und so schnell nichts unterschreiben konnte. Rückzahlung bei Rückkehr nach Köln war vereinbart, also in wenigen Tagen! Und auch die Überweisung auf Paypal hatte ja ihren Grund. Ich hätte ihr das niemals abgeschlagen! Und was dann passiert ist, konnte ja keiner ahnen…

Servus,

es gibt für so eine Vereinbarung keinen Zwang zur Schriftform.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Aktuell muss das erst einmal gar nicht bewiesen werden. Die Frage richtete sich darauf, an wen man sich nun zu wenden hätte. Dies wurde mit „die Erben“ (1. Ansatz hierzu immer die Familie, in der man gesetzliche Erben finden würde; nur wenn dies nicht der Fall sein sollte, müsste man weitersehen).

Hat man die Erben (egal ob gesetzliche oder gewillkürte) schildert man denen zunächst einfach nur das was aus eigener Sicht passiert ist und bittet um Rückgabe des Geldes. Und in 99% der Fälle wird die Geschichte dann mehr oder wenige schnell erledigt sein, weil einem die Erben glauben und das Geld bereitwillig raus rücken.

Nur dann, wenn die Erben sich bockig stellen sollten, käme man in die Situation mehr als nur eine mündliche Darstellung der Geschichte machen und Beweis für die Zahlung an sich und deren (nicht vorhandenen) Rechtsgrund antreten zu müssen.

1 Like