Hallo,
Ich habe ein großes Problem mit meinen ehemaligen Vermieter. Nach langem Hin und Her habe ich fristlos wegen Schimmel kündigen können. Ich hatte die Kündigung zum 1.Mai aufgesetzt, aber mein ehemaliger Vermieter hat diese sogar zum 1.April verkürzt.
Ich bin fristgerecht ausgezogen, habe die Wohnung aber nicht renoviert, wie es im Mietvertrag steht. Jetzt kam wieder einmal ein Brief vom Anwalt, ich solle nachträglich (bis zum 3.5., heute kam der Brief) renovieren, insbesondere den Schimmel entfernen und streichen. Ich selbst sehe das aber als Schadensbeseitigung und Verschleierung bzw. Betrug gegenüber dem Nachmieter und hatte durch die Fristverkürzung auch gar keine Zeit zur Renovierung.
Jetzt ist die Frage, ob ich trotz der Situation zur Renovierung bzw. Schadenbeseitigung verpflichtet bin.
Kennt sich jemand damit aus? Ich müsste wissen, ob ein Widerspruch Sinn macht.