Endrenovierung bei fristloser Kündigung?

Hallo,

Ich habe ein großes Problem mit meinen ehemaligen Vermieter. Nach langem Hin und Her habe ich fristlos wegen Schimmel kündigen können. Ich hatte die Kündigung zum 1.Mai aufgesetzt, aber mein ehemaliger Vermieter hat diese sogar zum 1.April verkürzt.
Ich bin fristgerecht ausgezogen, habe die Wohnung aber nicht renoviert, wie es im Mietvertrag steht. Jetzt kam wieder einmal ein Brief vom Anwalt, ich solle nachträglich (bis zum 3.5., heute kam der Brief) renovieren, insbesondere den Schimmel entfernen und streichen. Ich selbst sehe das aber als Schadensbeseitigung und Verschleierung bzw. Betrug gegenüber dem Nachmieter und hatte durch die Fristverkürzung auch gar keine Zeit zur Renovierung.

Jetzt ist die Frage, ob ich trotz der Situation zur Renovierung bzw. Schadenbeseitigung verpflichtet bin.

Kennt sich jemand damit aus? Ich müsste wissen, ob ein Widerspruch Sinn macht.

Eine fachgerechte Schimmelsanierung geht deutlich über die - wahrscheinlich vereinbarten - Schönheitsreparaturen hinaus.
Von daher wäre ein Weg, den Schönheitsreparaturen zuzustimmen, der Schimmelsanierung zu widersprechen und um Vorschläge zur Realisierung zu bitten. Damit bist Du aus dem „Zugzwang“ erstmal raus.

Tatsächlich verursachen Mieter in einigen Fällen den Schimmel durch ihr Verhalten und Du mußt Dir überlegen, ob das bei Dir der Fall ist. Ist die Ursache aber überwiegend in der Bausubstanz zu finden, kannst Du dieser Aufforderung getrost widersprechen.

Viel Erfolg
virages

Hallo,

ich hoffe du hast Bilder gemacht. Die sind, falls es zur Klage seitens des Vermieters kommt immer sinnvoll.

Zum anderen: Lies dir den Mietvertrag nochmals genau durch. Wenn kein Anspruch auf Renovierung im Mietvertrag gestellt wurde musst du das auch nicht. Lediglich der Rückbau kann seitens des Vermieters verlangt werden.

Die Zeit arbeitet für dich. Aber du solltest in jedem Fall schriftlich reagieren.

Es kann sein das der Vermieter deine Kaution zur Beseitigung der Mängel heranzieht.

Gruß!
M

Hallo

war die wohnung im renovierten zustand bei einzug ?
ich weiss leider auch keine genaue antwort auf diese frage von dir, aber haette man das nicht in der kuendigung schriftlich fixieren sollen ??

ich wuerde widerspruch einlegen, mit der begruendung das der VM sowieso gravierende schadensbeseitigung wegen dme schimmel durchfuehren muesse, und wenn du nicht wegen dem schimmel verantwortlich bist, sondern die bausubstanz wird er das auch kaum gerichtlich durchsetzen koennen. aber dies ist nur eine vermutung, ich wuerde es in jedem fall versuchen.

hoffe da haengt nicht noch eine kaution dran.

lg
marion

Vielen Dank für die Antwort.
Ich würde die Schöneheitsreperaturen durchführen, allerdings möchte ich den Schimmel nicht einmal überstreichen. Die Fenster waren zwischenzeitlich ausgetauscht worden, allerdings nicht sehr qualitativ/undicht, und die Außenfassade ist beschädigt, daher kam es zum Schimmel.

Jetzt stellt sich aber noch die Frage, ob ich nachträglich dazu verpflichtet bin, die Miete für April und Mai zu zahlen. Schließlich hatte er sie nicht weitervermieten können.

Vielen Dank für die Antwort.
Zum Glück haben wir alles bildlich festgehalten.
Aber wir hatten vorher schon mehrfach auf den Schimmel aufmerksam gemacht und der Vermieter hatte auch versucht, das Nachbarhaus deswegen zu verklagen. Wir haben zum Glück keine Kaution zahlen müssen, da die ehemalige Besitzerung dies nicht wollte.

Vielen Dank für die Antwort!

Komischer Weise steht im Mietvertrag, sie wäre renoviert gewesen, was allerdings nicht stimmt. Aber das es so drin steht, kann ich nichts machen. Die Wohnung hatten wir vor 20 Jahren bezogen, vor wenigen Jahren wechselte der Vermieter. Das Haus musste/muss renoviert werden, aber nicht geschah, so dass die neuen Fenster, die auch noch undicht eingebaut waren, und die beschädigte Fassade den Schimmel nur so blühen ließen. Daher auch der Auszug, die fristlose Kündigung hatte er mit der Begründung auch angenommen.

Ich werde auch versuchen mit der Argumentation gegen ihn vorzugehen, vor allem da er Reparaturen auch an der Badewanne und das Entfernen des Fliesenbodens mit aufführt.

Hallo!
Vorweg: Ich bin kein Anwalt.

Meine Meinung dazu: Schimmel entfernen: Nicht dein Job, du hast ihn ja nicht da hin gemacht.
Streichen: Eine sogenannte Endrenovierung ist ja schon vor einiger Zeit mal durch Urteil vom Tisch gewischt worden. Wäre also nur dein Job, wenn es im Rahmen der turnusmäßigen Renovierungspflichten laut Mietvertrag ohnehin dran wäre. Wenn beispielsweise alle 5 Jahre vereinbart wäre und du 6 Jahre drin wohnst und nie gestrichen hast, müsstest du das m.E. jetzt machen. Schimmelstellen auslassen.

Hallo,
laut jedem (Form-)Mietvertrag ist der Mieter zum Vertragsende zum renovieren verpflichtet. Dazu wird in der Regel ein Abnahmeprotokoll erstellt. Eventuell vorhandene Mängel bei der Abnahme sind in diesem festzuhalten und eine Frist zur Beseitigung ist zu setzen. (Abgrenzung zur wohnbedingten Abnutzung)
Hierzu ist das Übergabeprotokoll - zum Vergleich - heranzuziehen(in diesem wurde festgehalten in welchem Zustand (mit welchen Mängeln) die Wohnung an den(neuen) Mieter übergeben wurde)

Hallo,

eine interessante Frage. Leider kann ich nicht helfen, bin aber auf die Antworten gespannt.

Viel Erfolg

Hallo,
was ist denn im Mietvertrag vereinbart? Wenn bei Auszug renovieren vorgeschrieben ist dann kann es schierig werden. Kenne mich aber leider damit auch nicht so gut aus wie das bei fristloser Kündigung ist. Aber ich drück die Daumen dass das alles klappt und nicht noch renoviert werden muss. Und den Schimmel beseitigen würde ich auf keinen Fall, das ist Vermietersache.

Liebe Grüße

InFaNiLu

Hallo aus Bernburg,

ohne die Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter und den Zustand der Wohnung genau zu kennen, denke ich schon mein Kollege handelt mit seinem Schreiben an Sie redlich.
Sie sollten Kontakt mit ihm aufnehmen um eine gütige Einigung zu erziehlen.

Lustige ostern wünscht der BernburgerKerl

GUTEN MORGEN
EINE NICHT GANZ EINFACHTER FALL.IST FESTGESTELLT WORDEN WER DEN SCHIMMEL VERURSACHT HAT, SPRICH WAR EIN GUTACHTER VORORT ODER HAT MAN UNTEREINANDER GEKLÄRT WORAN ES LIEGT UND DIESES AUCH SCHRIFTLICH FESTGEHALTEN.

DER DER DEN SCHIMMEL VERURSACHT HAT MUSS IHN AUCH BESEITIGEN. OHNE SIE ANGREIFEN ZU WOLLEN ABER INNENFREUCHTIGKEIT IST IN DER HEUTIGEN ZEIT LEIDER BEI DER DICHTIGKEIT DER GEBÄUDE EIN HOHES THEMA. MAN KANN GANZ EINFACH FESTSTELLEN OB ES INNENFEUCHTIGKEIT IST SPRICH DER MIETER ES VERURSCHT HAT ODER OB EIN GEBÄUDESCHADEN VORLIEGT, WO DANN DER VERMIETER REAGIEREN MUSS:
EINFACH IN DIE WAND WO DER SCHIMMEL IST EIN GROSSES LOCH REINBOHREN, KOMMT DANN TROCKENER BOHRSTAUB MIT RAUS SO IST ES INNENFEUCHTIGKEIT; IST DER STAUB NASS SO LIEGT EIN GEBÄUDESCHADEN VOR: EIN KLEINER SEHR HILFREICHER TIPP DER MANCHEN GUTACHTER ERSPART:
JEDE WOHNUNG HAT LEIDER EINE ANDERE SUBSTANZ UND REAGIERT ANDERS AUF LÜFTEN; WIR HABEN ES SCHONMAL GEHABT DAS LEDIGLICH EIN ANDERES FENSTER ZUM LÜFTEN GEÖFFNET WERDEN MUSSTE UND ES HAT FUNKTIONIERT DER SCHIMMEL VERSCHWAND.

ABER WIE GESAGT DIE URSACHE IST DAS AUSSCHLAGGEBENDE WER DIE BESEITIGUNG VORMEHMEN MUSS:
HAT SCHON EINEN WOHNUNGSÜBERNAHME SATTGEFUNDEN,
ICH HOFFE SIE HABEN VIELE BILDER FÜR DIE BELEGBARKEIT GEMACHT.
MEINE VERMUTUNG, KANN ABER AUCH FALSCH SEIN, WENN DER VERMIETER DIE FRISTLOSE KÜNDIGUNG ANGENOMMEN HAT ( ICH HOFFE DAS DIESE SCHRIFTLICH ERFOLGT IST UND AUCH DRINSTAND WEGEN SCHIMMELBILDUNG) IST IHM DAS PROBLEM BEKANNT. SOLLTE DIE KÜNDIGUNGSANNAHME UNTER OBEN ANGEGEBENEN GESCHEHEN SEIN HAT ER EIGENTLICH SCHON ZUMINDEST EINE TEILSCHULD ENGERÄUMT; DENN FRISTLOS KANN MAN NUR MIT SEHR MASSIVEN GRÜNDEN KÜNDIGEN:

WÜRD MICH INTERESSIEREN WAS DABEI HERAUSGEKOMMEN IST; SPRICH EINE RÜCKMELDUNG WÄRE SEHR NETT:

VIELE GRÜSSE
SCHÖNE OSTERTAGE
MARGRET

Hallo,

da weiß ich leider keinen Rat: Mieterberatung ansprechen als einziges oder Anwalt.
Seltsam finde ich es schon, wenn eine fristlose kündigung wegen Schimmel akzeptiert wird und dann der Schimmel beseitigt werden soll. Lief denn vorher eine Mietminderung wegen Schimmel? so würde ich argumentieren aber eben keine rechtliche Sicherheit darin
Viel Glück
Elfriede

Hallo, da kann ich leider nicht weiterhelfen. Viel Erfolg!

…Ihr Fall ist etwas verworren. Wann haben Sie denn fristlos gekündigt? Fristlose Kündigung, sofern Sie dazu im Recht sind, können Sie unverzüglich in Anspruch nehmen. Dann brauchen Sie weder zwei Monate noch einen Monat warten, Sie ziehen zum Datum, das Sie in Ihrem Kündigungsschreiben angegeben haben, aus.
Ob Sie renovieren müssen hängt von Ihren vertraglichen Bedingungen ab. Sie schreiben, dass Sie bei Auszug renovieren müssen, dann ist das von Ihnen zu tun. Wielange waren Sie in der Wohnung? Ist die Wohnung aufgrund des Zustandes zu renovieren?
Was hat das mit dem Nachmieter auf sich? Ist schon jemand eingezogen, obwohl die Wohnung noch Schimmelbefall hat?
Wer ist für den Schimmelbefall verantwortlich? Ist das geklärt?
In Ihrem Fall kann ich nur empfehlen, zum Mieterbund zu gehen und sich rechtlich beraten zu lassen.

Mein Tip, such dir einen GUten Anwalt mit Schwerpunkt Mietrecht.
Liebe Grüße Claudia

Hallo,
bedingt durch die Osterferien erst jetzt eine kurze Stellungnahme unsererseits: die Renovierung orientiert sich am Grad der Abnutzung und insoweit ist dann auch tatsächlich zu renovieren. Welche Fristen hier gesetzt werden können, entzieht sich unserer Kenntnis.

Grundsätzlich gilt, dass für alle Schönheitsreparaturen der Vermieter zuständig ist. Meist wird dies auf den Mieter abgewälzt über den Mietvertrag. Hier könnten jedoch Dinge relevant sein, die gar nicht unter Schönheitsreparaturen fallen (das kann bei Schimmel der Fall sein). Insoweit wäre wichtig zu wissen, wo der Schimmel her kommt, was genau steckt dahinter ?? Ist das eventuell gar nicht Dein Ding ??? Dann bist du raus aus der Sache.

Würde mir auch einen Anwalt nehmen, weil ich nach der ersten Beschreibung des Falles schon Chancen sehe, dass hier der Vermieter für alles einstehen muss, was den Schimmel betrifft. Du musst nur die vertragsgemäßen Renovierungen ausführen. Und das auch nur dann, wenn eine zulässige Klausel verwendet wurde für das „Abwälzen“ der Schönheitsreparaturen auf den Mieter.

Ich tendiere also auf Widerspruch und Anwalt nehmen.

Viele Grüße
JB