Energen süd - Abmahnung

Hallo!

Ich habe folgendes Problem.

Ich war früher Kunde der Energen Süd. Leider sind die mittlerweile in Insolvenz.

Heute bekam ich ein Schreiben von dem Insolvenzverwalter:

Letzte außergerichtliche Mahnung

Genossenschaftsanteil 100,00 Euro
Bearbeitungsgebühr 20,00 Euro

Die Energen hatte, nach Durchsehen meiner Unterlagen, den Genossenschaftsbeitrag nicht eingezogen.

Jetzt meine Fragen:

  1. Ich bekomme das erste Schreiben und das ist sofort eine letzte außergerichtliche Mahnung? Ich kann ja nichts dafür, wenn die Energen den Beitrag nicht einzieht. Oder wollen die den Leuten nur Angst machen, damit sie schnell bezahlen?

  2. Ich zahle 100 Euro Beitrag und bekomme ihn nach Beendigung wieder zurück. Es ist beendet, also warum sollte ich zahlen.

Ich hoffe, daß ihr mir helfen könnt. Vielen Dank im voraus.

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.

Trotzdem: Viel Erfolg

PS.: Wenn Sie gar keine aus dem Forum erhalten, dann gehen Sie zu einem Rechtspfleger beim Amtsgericht. Deren Auskünfte sind i.d.R. kostenfrei.

Hallo,
man müsste um hier richtig Antworten zu können den Vertrag sehen.

Rein rechtlich ist eine aussergerichtliche Mahnung „nur“ eine Mahnung und tut nicht weh.
Das was natürlich ärgerlich ist sind die 20.- Euro Gebühren.

Der IV hat das Recht (und auch die Pflicht) Gelder der insolventen Firma einzutreiben, damit diese Ihrerseits die Gläubiger zumindest noch teilweise bedienen kann.

Ich gehe mal davon aus, ohne dass ich den Vertrag kenne dass Du zahlen musst.

Hallo,
das klingt abenteuerlich nach Abzocke! Ich würde zu einem Anwalt gehen, möglicherweise haben das Andere auch schon getan und man kann sich zusammen tun.
Viel Glück.
Beste Grüße
Iris

HAllo,

als Genosse einer Genossenschaft sind Sie natürlich zur Einlage der vereinbarten Anteile verpflichtet. Dies überprüft jeder Insolvenzverwalter als erstes. Da Sie überhaupt kein rechtliches Gegenargument zu Ihren Gunsten finden werden, können Sie sicher sein, letztendlich zahlen zu müssen. (Es sei denn, die Zahlung der Genossenschaftsanteile war vor mehr als 3 Jahren bereits fällig.)

Das weiss auch der Verwalter. Er hofft nun darauf, dass möglichst viele Genossen nicht zahlen, damit er möglichst viele Genossen verklagen kann. Das macht dann einer oder zwei der Junioranwälte seiner Kanzlei. Die Kosten werden hochgetrieben und dann letztendlich lukrativ eingeklagt.

Also: entweder der Anspruch ist verjährt (Fälligkeit vor mehr als 3 Jahren) oder umgehend zahlen - dann kommt es am billigsten.

Good Luck!

Der Internationale

Hallo cassi,

es geht hier um Geschäftsinsolvenz.
In meinem Profil steht ausdrücklich PRIVATINSOLVENZ ! (was Ottonormalverbraucher betrifft).
Tut mir echt leid, aber hier kann ich nicht weiterhelfen. Du bist zwar eine natürliche Person, nicht aber die Energie-Anbieter, Du verstehn ???
Frag mal weiter rum.

Ich wünsch dir viel Glück und Erfolg.

Nochmal ein freundliches Hallo von mir,

hab gerade nochmal drüber nachgedacht.
Gehe am besten mal zu einem Rechtsanwalt. Der wird dir eher was raten können.

Viel Glück weiterhin
wünscht
die Frau des Busfahrers

Hallo,
bitte teilen Sie mir Ihre Telefonnummer mit und ich werde Sie am Dienstag anrufen. Schaffe es leider nicht eher.
Gruß
HBBH
PS. Ich bin kein Jurist und will ach keine Gebühren von Ihnen sondern es ist manchmal einfacher zusammen zu sprechen als alles zu schreiben.

Ich habe von der energen süd auch so ein schreiben bekommen ! War aber noch nicht Kunde bei Ihnen,hatte letztes Jahr angefragt und aber auch mitgeteilt,dass ich bei meinem alten Stromanbieter noch bis Mai 2013 an den Vertrag gebunden bin! Habe also noch nie Strom von der Firma bekommen! Nun heisst es,die 100€ aufnahmegebühr muss ich trotzdem zahlen + 20 € Gebühr ! Ist das richtig?