Energetische Gebäudesanierung

H@llo,

in wie weit ist der sogenannte Energieausweis für einer energetische Gebäudesanierung erforderlich?

Welche Schritte sind bei einer energetischen Gebäudesanierung im Falle eines Mehrfamilienhauses zu beachten?

Gruß
guvo

Hallo Guvo.
Experte bin ich (noch) nicht, aber selbst an dem Thema dran…

Bisher habe ich folgendes herausgefunden:

  1. Diesen Energieausweis braucht man scheinbar als Vermieter. Wenn es sich um das Haus handelt, in dem Du selbst wohnst, es nicht vermietest, und das auch in absehbarer Zeit so bleibt, scheinst Du den Ausweis nicht zu brauchen (ich formuliere absichtlich etwas vorsichtig…)

  2. Trotzdem kannst Du natürlich die betreffende Immobilie durch einen „Energieberater“ zB. über Verbraucherschutzverbände vermittelt durchchecken lassen, dieser kann Dir sicher auch einen sinnvollen Plan zum Ablauf der Sanierung aufstellen (allein aus Kostengründen kann ein Normalverdiener das ja nicht alles auf einmal schultern).
    Laut meinen Informationen kosten diese Beratungsdienste ab 1000 Euro.

  3. Wie Du bereits angedeutet hast, gibt es bei der Sanierung sinnvolle und unsinnige Reihenfolgen. Zum Beispiel sollten nicht die Fenster ausgetauscht und gedämmt werden, bevor die Hauswände gedämmt sind. Es verändert sich ja das ganze „Hausklima“, und es kann passieren, dass die Feuchtigkeit, die zuvor an den Fenstern als Schwachpunkt kondensiert ist, sich dann an den Wänden niederschlägt… Schimmelgefahr…

Aus eigenem Intersse eine Gegenfrage: Wie alt ist denn Dein Haus und welche Sanierungsarbeiten wolltest Du durchführen lassen?

Hallo Motmot,

die Liegenschaft wurde 1996 gebaut und besteht aus 36 WEHs. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt durch eine Gasheizung. Ist gesetzlich vorgeschrieben, dass diese Heizung in absehbarer Zeit zu erneuern ist? Oder verlangt der Gesetzgeber lediglich den Nachweis für gewisse Schadstoff- und Verbrauchsgrenzen? In welchem Zeitabstand?

Nach dem Energiegesetz (oder so ähnlich) ist bis spätestens 01.01.2009 für derartige Gebäude ein ´Energieverbrauchsausweis´ vorgeschrieben. Bei diesem handelt es sich um eine durchschnittliche Berechnung auf der Grundlage des Verbrauchs der letzten drei Jahre.

Grundlage für die bestmögliche Minimierung des Energieverbrauchs ist indes der, nach dem Energiegesetz zumindest für Gebäude bis 1965 vorgeschriebene, ´Energiebedarfsausweis´.

Damit sich die Kosten für ein derartiges Gutachten rentieren, benötige ich Argumente über die voraussichtliche Kostenentwicklung von reinen Gasheizungssysthemen. Wer-weiss-was?

Im Voraus herzlichen Dank.

Gruß
guvo

Hallo guvo,
den Unterschied von Verbrauchs,- und Bedarfsausweis kennst Du ja offensichtlich schon. Auch , daß Du einen dieser „Pässe“ beim nächsten Mieretwechsel vorlegen musst.
Die Kosten für o.g. Gutachten werden sich in Deinem Fall in Grenzen halten, da die Immobilie ja noch relativ neu ist,und es Dir in erster Linie auf die künftige Optimierung der Heizanlage ankommt. Die sonst recht mühsame Erfassung der Gebäudedaten stellt hier wohl keine sonderliche Hürde dar.
Über die vorraussichtliche Gaspreisentwicklung wird Dir niemand Genaues voraussagen können. Da künftig, mangels bezahlbarer Alternativen, jedoch der GROSSE RUN einzig auf das Gas loszugehen scheint, (nicht nur zu Heizzwecken, sondern auch für unsere gesamte Mobilität), läßt sich in etwa erahnen, wohin die Reise geht.
Bei Deiner Anzahl an Wohneinheiten würde ich baldmöglichst ernsthaft über den Einbau einer Thermischen Solarkollektoranlage nachdenken;-so bräuchtest Du das (nahezu gratis vorgewärmte Brauchwasser),- nur noch geringfügig nachzuheizen, was sich angesichts der derzeit gültigen Zuschüsse binnen weniger Jahre bezahlt gemacht haben dürfte.

Mit sonnigen Grüßen

Reinhard

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