Hallo zusammen,
wann ist eine energetische Sanierung auf die Miete umlegbar?
Mein Vermieter hat die Fenster bis auf eines austauschen lassen. Das eine nicht erneuerte Fenster ist rund und der Vermieter meint, die Bestellung von runden Fenstern sei schwierig. Ich schätze, er will Kosten sparen. Es sit nun so, dass sich bei kalten Außentemperaturen an dem alten Fenster innen Kondenswasser bildet. Für mich ist das keine vollständige energetische Sanierung. Außerdem hat der Vermieter keinen Energiepass vorgelegt.
Ich gehe sowieso nicht davon aus, dass sich am Energieverbrauch was sonderlich ändern wird. Die Haustüre hat unten einen 2 cm Spalt und im Zusammenspiel mit dem undichten Fenstern im Keller entsteht Durchzug. Letztens hatte ich 5,7°C vor der (ebenfalls undichten) Wohnungstüre. Der Keller ist zudem nach oben nicht isoliert.
Meine Fragen lauten nun:
- kann der Vermieter die Miete trotz unvollständigem Austausch der Fenster erhöhen?
- kann man von einer energetischen Sanierung sprechen wenn sonst alles im Haus undicht und ungedämmt ist?
- ich habe bereits meine Einwilligung zur Mieterhöhung gegeben bevor ich von dem nicht ausgetauschten Fenster wußte. Kann ich davon zurücktreten?
Danke für alle Antworten und Viele Grüße!
Michael