Energetische Sanierung

Hallo zusammen,
wann ist eine energetische Sanierung auf die Miete umlegbar?
Mein Vermieter hat die Fenster bis auf eines austauschen lassen. Das eine nicht erneuerte Fenster ist rund und der Vermieter meint, die Bestellung von runden Fenstern sei schwierig. Ich schätze, er will Kosten sparen. Es sit nun so, dass sich bei kalten Außentemperaturen an dem alten Fenster innen Kondenswasser bildet. Für mich ist das keine vollständige energetische Sanierung. Außerdem hat der Vermieter keinen Energiepass vorgelegt.

Ich gehe sowieso nicht davon aus, dass sich am Energieverbrauch was sonderlich ändern wird. Die Haustüre hat unten einen 2 cm Spalt und im Zusammenspiel mit dem undichten Fenstern im Keller entsteht Durchzug. Letztens hatte ich 5,7°C vor der (ebenfalls undichten) Wohnungstüre. Der Keller ist zudem nach oben nicht isoliert.

Meine Fragen lauten nun:

  • kann der Vermieter die Miete trotz unvollständigem Austausch der Fenster erhöhen?
  • kann man von einer energetischen Sanierung sprechen wenn sonst alles im Haus undicht und ungedämmt ist?
  • ich habe bereits meine Einwilligung zur Mieterhöhung gegeben bevor ich von dem nicht ausgetauschten Fenster wußte. Kann ich davon zurücktreten?

Danke für alle Antworten und Viele Grüße!
Michael

Halte Dich nicht an dem etwas unbestimmten Begriff " Energetische Sanierung" auf.

Selbst der Tausch eines Fenster von Einfachglas auf modernes Isolierglas wäre eine „energetische Sanierung/Modernisierung“, deren (umlagefähige)Kosten man zu 11% auf die Jahresmiete aufschlagen kann.

Und hier hat man „nur“ ein Sonderformatfenster (rund) so belassen wie es war.
Das ist völlig OK.

Das mit dem Beschlagen und der Nässe müsstest Du mal näher erläutern, wo das auftritt.
Am Glas ? Am Rahmen ? An der Fensterleibung(Mauerwerk ?

es ist doch klar, deine Wohnung ist mit neuen Fenstern viel luftdichter geworden, die Luftfeuchte aus deiner Nutzung muss weggelüftet werden. Vorher ging ein Teil durch Fugen an den alten Fenstern alleine raus.
Und nun eben nur am Rundfenster.

Das was Du am Keller und Haustür /Wohnungstür beschreibst hat alles damit nichts zu tun. Es mindert nicht den „Wert“ der Fenster.

Bei Wohnungstür kannst Du den Spalt und Luftzug beim Vermieter bemängeln. Hier könnte man leicht und kostengünstig Selbsthilfe machen.

Eine Rücknahme der Zustimmung zur Mieterhöhung ist m.E. nicht möglich (oder besser aussichtsreich), denn es handelt sich ja um eine Moderniserung die zu Mieterhöhung führt.
So oder so, der Vermieter kann es durchsetzen (oder Du muss ausziehen).

Noch eins, es kommt (man mag sagen leider) nicht drauf an, ob Du nach der Modernisierung tatsächlich weniger Heizkosten zahlen musst. Gerichte haben so entschieden.

Energetische Sanierung ist ein unbestimmter Begriff. Man darf darunter keineswegs verstehen, aus einem Altbau wird danach ein Neubau aus heutiger Zeit mit heutigem Standard an Wärmeschutz u.a.

MfG
duck313

Hallo duck313,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
Das alte runde Fenster ist innen, unten am Glas beschlagen wenn es kalt ist.
Dann muss ich das wohl so in Kauf nehmen. Ich werde auf jeden Fall mit dem Vermieter sprechen was die undichten Zustände an der Haustüre und dem Keller betrifft.
Vielen Dank noch einmal!

Und das war vor dem Fensteraustausch nicht der Fall ? An keinem deiner Fenster ?

Da kannst du mal sehen, wie undicht die Fenster waren, es gab an den Fugen genug Luftaustausch. Feuchte Luft konnte immer raus.
Wenn sie nicht raus kann, dann kondensiert die Feuchte der Raumluft an der kalten Scheibe.