Energieausweis auch bei alten gebäuden?

Hallo,
wenn man ein altes Haus (BJ 1900, nicht denkmalgeschützt) verkaufen will, welches noch vermietet ist, benötigt man da einen Energieausweis?
Kann man auf den Energieausweis verzichten, wenn der Käufer eine Verzichterklärung abgibt?
Liebe Grüße und vielen Dank

Hallo!

Ja, auch alte Gebäude (vor 1965) brauchen einen Ausweis. Ausnahmen gibt es einige, etwa besonders kleine Häuser unter 50 m² Grundfläche, Häuser mit Denkmalschutz, Ferienhäuser die nicht ganzjährig bewohnt werden und auch Abrissgebäude.

Wenn Du einen Käufer schon gefunden hast und der keinen Wert auf einen Energieausweis legt, dann wird auch kein Hahn danach krähen. Eine „Verzichtserklärung“ braucht man nicht. sie kann auch nicht das Gesetz umgehen.

MfG
duck313

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Wo kein Kläger, da kein Richter! Meine Mieter haben das Ding auch nie haben wollen. Die interessierten sich vielmehr für die Nebenkosten der Vormieter.

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OK, und wenn das der Notar anders sieht?

Was sieht der Notar wie anders?

Soll das jetzt eine lustige Schnitzeljagd werden?

Was hat der Notar mit dem Energieausweis zu tun? Er darf eine eigene Meinung dazu haben. Aber wenn die Parteien sich einig sind, dann hat der Notar den Satz mit den Energieausweis eben aus seinem Entwurf zu streichen, nachdem er die Parteien darüber belehrt hat, dass unabhängig von der Nennung im Kaufvertrag die gesetzliche Verpflichtung bestehen bleibt. Und die Parteien dürfen sich dann ein Ei darauf pellen und den Vertrag ohne entsprechende Klausel unterschreiben.

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Du als Verkäufer trägst das Risiko, evtl. mit einem Bußgeld belangt zu werden.
Selbst wenn Du jetzt mit dem Käufer einig bist, darauf zu verzichten, kann es irgendwann wegen irgendetwas nachträglich zum Streit kommen.

Kosten Energieausweis ca. Euro 500,- gegen Bußgeld ab Euro 5.000,-…

Hallo Wiz,

nachdem ich weiss, dass, was Du hier schreibst eigentlich immer Hand und Fuss hat und mir Gudruns Einwand unten aber auch einleuchtet, würde ich gerne nachfragen, was Deine Gründe sind, das so „locker“ zu sehen. ( Anführungsstriche, weil ich es nicht beurteilen kann.)
Liegt das daran, dass das schlicht nie geahndet wird? Sind Haftungsfragen ohne den Ausweis nicht auch schwierig zu regeln?

Nachdem unter uns hier einige HaubesitzerInnen sind halte ich es für interessant, das zu klären.

Grüße,
987

Ich ergänze noch, was ich vergaß:

Ein Grundstückskaufvertrag ist nie nur ein „Geheimnis“ zwischen den Beteiligten und dem Notar.
Der geht in Kopie an alle möglichen öffentlichen Stellen z. B. Finanzamt, Stadt-/Gemeindeverwaltung (wegen Grunderwerbsteuer, Grundsteuer) und je nachdem auch an einen Bauausschuß.

Da braucht nur einer zu hocken, der mit dem Verkäufer ein Hühnchen zu rupfen hat und macht Meldung an die Aufsichtsbehörde.

Energieausweis ja oder nein - das hätte man im Vorfeld klären sollen und im Zweifel den Verkaufspreis um diese Kosten erhöhen.

Ich würde das nicht riskieren.
Obwohl ich auch nicht immer gesetzestreu bin. :wink:

Ich halte in der Tat das Risiko für sehr gering, dass da was passiert. Auch wenn @Gudrun natürlich damit richtig liegt, dass ein Kaufvertrag für eine Immobilie an diverse Stellen geht, so ist das Interessen dieser Stellen immer ein sehr spezielles und Massengeschäft, bei dem man nicht viel links und rechts von der eigenen Aufgabe schaut/schauen kann (weil die Qualifikationen der Beteiligten auch nicht so weit reichen).

Zudem ist es immer eine Frage der Gestaltung, ob man Dritte mit der Nase auf so eine Geschichte stößt, oder nicht. Ich würde natürlich niemals eine Klausel in einen Vertrag schreiben, wonach der Käufer auf die Übergabe des Energieausweises verzichtet oder die Parteien sich geeinigt haben, einen solchen nicht erstellen zu lassen, … Man schreibt schlicht und ergreifend nichts zu dem Thema in den Vertrag rein, weil auch niemand gezwungen ist, hierzu eine Klausel aufzunehmen (und die ursprüngliche Fragestellung hier ging ja in die Richtung, inwieweit ein Notar hier Vorschriften machen kann).

Wenn dann jemand aus eigener beruflicher Notwendigkeit in einen solchen Vertrag von mehreren Seiten rein schaut, dann wird ihm nicht auffallen, dass hierzu nichts geregelt ist, wenn er nicht gezielt danach sucht. Aber selbst wenn, heißt das schließlich noch lange nicht, dass es keinen Energieausweis gab/übergeben worden ist, sondern tatsächlich einfach nur, dass hierzu im Vertrag nichts geregelt wurde, was selbstverständlich nicht ausschließt, dass der Energieausweis existiert und auch z.B. deutlich vor Vertragsübergabe, z.B. schon gleich mit dem Exposé des Maklers bereits übergeben wurde (zumal zumindest die früzeitige Kenntnisnahmemöglichkeit ja gerade gesetzlich verlangt wird). Es gibt aber keine Stelle, die im normalen Geschäftsgang eines Immobilienverkaufs genau dafür einen Nachweis verlangt. Und auch die Kontrollbehörde, die Ausweise stichprobenartig auf Korrektheit überprüft, wendet sich hierzu nur an die Aussteller. D.h. auch da hat kein Verkäufer oder Vermieter etwas zu befürchten.

Natürlich besteht in so einer Situation ein gewisses Risiko, dass der Käufer im Nachhinein dann doch noch den Energieausweis haben will und droht, ansonsten Himmel und Hölle in Bewegung zu setzen. Dann hat man halt Pech gehabt, und muss doch noch das Geld in die Hand nehmen. Aber selbst wenn ein Käufer so bösartig sein sollte, und statt das Ding vom Verkäufer zu verlangen, gleich die Behörden einschaltet, werden auch die erst einmal Sachverhaltsaufklärung betreiben (müssen das notfalls im Widerspruchsverfahren). Dann kann man sich als Privatmensch im Einzelfall immer noch gut mit „wusste ich nicht, kümmere ich mich sofort drum, …“ raus reden. Zumal § 108 Abs. 1 GEG Vorsatz oder Leichtfertigkeit verlangen, die um so schwerer im Einzelfall eines Privatmenschen zu beweisen sind. Und dann sollte man auch die Kirche im Dorf lassen, wenn man von der Höhe des tatsächlich denkbaren Bußgeldes spricht. Ja, es sind bis zu € 10.000,-- bei Verstößen gegen die Ziffern 23-25 des Absatzes 1 denkbar. Aber da reden wir von gewerblicher Tätigkeit im größeren Stil und ständigen, vorsätzlichen Verstößen (dann wird ggf. auch noch das UWG interessanter). Beim Privatmensch im Einzelfall wird man sich bei ein paar wenigen Hundertern bewegen, und ich habe auf die Schnelle nicht ein einziges Urteil gefunden, was in so einer Sache überhaupt gesprochen worden wäre. Und da man bei größeren Bußgeldern schon davon ausgehen darf, dass die dann vor Gericht gehen, wird es entsprechende Fälle wohl nicht gegeben haben (bei den typischen Dingen des Autofahrers findest Du endlos viele Urteile über Kleingeld).

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