Energieausweis bei EFH;

Habe 2005 ein EFH gebaut und bezogen; evtl. Verkauf, hierzu ist ein Energieausweis erforderlich; genügt auch bei Neubauten der Nachweis der Begrenzung des Primärenergiebedarfs (EnEV 2002) oder muss es ein Energieausweis sein?

Hallo1

Man braucht einen Energieausweis, hier den „besseren“, aussagekräftigeren Bedarfsausweis. Auch muss er aktuell sein. Einer vom Baujahr 2005 erstellt wäre ja gerade abgelaufen.

Was hat man denn für Daten vorliegen ? Hat man eine Angabe des Energiebedarfs in kWh/m²a ?
Dann wäre ja wohl ein kostengünstiger Übertrag der Daten möglich.

MfG
duck313

Danke für die Ausführungen. In der Berechnung Jahres-Heizwärmebedarf vom 17.3.2004 wird folgendes angegeben: Qh = 26.481 kWh/a ( qh = 60,9 kWh/qm a); soll ich nunmehr einen Bedarfsausweis anfordern und wenn ja, bei welchem Anbieter? Lt. Google gibt es viele.
Danke im voraus

Hallo!

Wer solche Ausweis ausstellen darf ist ja bekannt.

Am besten wird man wohl bei einem Ing-Büro oder einem Bausachverständigen aufgehoben sein. Nachfragen .
Es kann sein, hier braucht man die Daten nur aus den Bauunterlagen zu übertragen und eben nicht mehr direkt vor Ort eine Bestandsaufnahme am Objekt vorzunehmen.
Das sollte die Kosten auch drücken.

Übrigens 60 kWh/m²a ist für das Baujahr nicht schlecht, aber natürlich auch nicht Stand der Technik.
Man kann von einem „6-Liter-Haus“ sprechen, zur besseren Einordnung in den Brennstoff Heizöl umgerechnet ( 1 l Öl = 10 kWh ).

MfG
duck313