Energieausweis noch 7 Jahre gültig - bei Verkauf neuer nötig?

Hallo,

hoffe das Thema passt hier einigermaßen hin… habe 2017 ein altes Haus gekauft, aus dem Jahr stammt auch der Energieausweis (Bedarfsausweis). Wir haben hier viel saniert, aber an der Fassade oder den Fenstern nicht wirklich was geändert… das sind aber alles Punkte, die bei einem Bedarfsausweis beachtet werden. Nun will ich das Haus wieder verkaufen - muss ich dennoch einen neuen Bedarfsausweis erstellen lassen? Oder reicht der „alte“ aus 2017? Diese sind ja immer 10 Jahre gültig… einen Verbrauchsausweis bekomme ich aufgrund des Alters des Hauses ja nicht (ist weit vor dem Stichtag 1975 erbaut). Am Wert bzw. dem Ausweis würde sich - ausser dem Datum - nicht wirklich was ändern… frage halt nur wegen der Kosten (ob man die unbedingt ausgeben muss).

Hoffe jemand kann da weiterhelfen, danke!

Liebe Grüße

Hallo!

Wenn energetisch nichts verändert wurde, dann ist der alte Ausweis noch gültig, weil aussagekräftig und zutreffend.
Sag doch lieber mal was ihr „viel saniert“ habt und ob darunter was war, was eben nicht rein optische Maßnahmen wie Maler,Bodenbelag oder neues Bad, neue E-Installation war.
Fenster sind geblieben, Außenwände sind nicht nachträglich gedämmt worden, Dachboden und Dach auch nicht ?

MfG
duck313

Danke für dein Input.

Wir haben das Haus innen komplett entkernt, alles neu. Neue Leitungen (Wasser, Abwasser, Strom). Sonst halt Wände, Böden, Fliesen, etc. Aber es wurde nichts gedämmt, Heizung ist bei Gas geblieben (trotz neuer Heizkörper, Therme ist knapp 20 Jahre alt). Hatte das mit dem Bedarfsausweis auch mal durchprobiert (geht ja online) und da wurde nichts abgefragt, was sich auf die Veränderungen bezog. Lediglich drei Fenster sind neu (3-fach-Verglasung), aber 11 haben nach wie vor Doppelverglasung. Wird also nicht viel ändern, daher ja auch die Nachfrage.

Nun, 3 neue Fenster können schon den Energiebedarf senken. Aber ob sich das im neuen Ausweis schon in einer besseren Klasse oder in den Zahlen (ich meine ja) niederschlagen wird ?
Im Verkaufsangebot wirst Du sie ja erwähnen, ebenso was an Haustechnik neu ist, es sollte sich also im Preis niederschlagen.
allerdings 20 J. alte Therme ?
Die kalkuliert ein Käufer ja gleich als (fast)ersatzreif ein.

Ein Käufer ist ja schon vorhanden, es geht nur um die rechtliche Frage, ob ein neuer Ausweis her muss oder nicht. An diesen anderen Details (Alter der Therme usw.) halten wir uns nicht mehr auf… :smiley: