Die EnEV 2009 ist nicht durchgesetzt (es gab wohl kaum oder keine Bußgelder) die EnEV 2014 ist gerade aktuell (und die Drohung mit Durchsetzung und Bußgeldern von 50.000€ liegt in der Luft), die EnEV 2017 soll kommen. Und wenn man jetzt ein altes Haus aus 1850 ohne Denkmalschutz kauft, kann man da schnell Bammel kriegen bei standartmäßig innen nacktem Dachstuhl und wunderbaren NachtspeicherAsbetheizungen u.ä.
Zum einen sicherlich: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Zum anderen: Beim Verkauf, Neu-Vermietung ist ein Energieausweis Pflicht und da steht evtl. Sanierungsbedarf drin. Da diese Ausweise so typische deutsche (oder auch EU und deutsche) Nummern haben… werden die erfasst? Und beim Verkauf sind so viele Ämter beteiligt, überprüfen und verfolgen die die Einhaltung der EnEVn?
Woher kommt jemand, der einem ein Bußgeld auferlegt? Die Meldung eines Verstosses erfolgt offensichtlich zentral für ganz D. Wird das Bußgeld erst einmal angedroht und evtl. eine (neue) Frist gesetzt, innerhalb der man sanieren muss (2014 waren das noch „nur“ Dach bzw. oberste Geschossdecke und Heizung, wenn sie nicht auf einem relativ aktuellen Stand sind). Im Straßenverkehr kommt ja auch gleich das Bußgeld und nicht die Aufforderung, sich bitte zukünftig an die Regeln zu halten.
Und überall steht was von Gutachtern und Sachverständigen drin, die die Sanierung begleiten sollen, die EnEV Vorgaben erfüllt man aber auch, wenn man selber fachgerecht saniert und dann eben keine solchen Nachweise über Zahlungen an Fachbetriebe hat (dafür aber Fakten). Und da ist keine Überwachung dann dabei.
Also wie realistisch ist solch ein Bußgeld, wenn man seinen Nachbarn noch nicht zum Feind hat (der kann einen ja z. B. denunzieren - deja vue?) und kommt gleich das Bußgeld oder erst noch eine Aufforderung, die Sanierung durchzuführen.
Denkende Grüße, ynot
Hallo!
Für energetisch nicht den Bestimmungen entsprechende Bauvorhaben gab und gibt es keine Baugenehmigung. Die Durchsetzung der jeweils gültigen EnEV findet damit statt. Für Bestandsgebäude greift die EnEV nur bei alten Heizungen, im Zuge von Sanierungsmaßnahmen und Eigentümerwechseln sowie bei vermieteten Gebäuden bezüglich Dämmung der oberen Geschossdecke. Mit Ausnahme der Heizung unterliegt man bei einem selbst genutzten Bestandsgebäude keinem Handlungszwang, wird also nicht gehindert, ohne Dämmung mit kalten Wänden zu leben.
Das Verbot des Betriebs von Nachtspeicheröfen gibt es m. W. nicht mehr. Wer möchte, darf deren hohe Betriebskosten auch weiterhin zahlen. Das gilt auch für die alten Dinger mit asbesthaltigen Dämmstoffen. Solange man nicht hergeht und solchen Ofen in der Stube zerlegt, schadet der asbesthaltige Dämmstoff niemandem. Man muss aber damit rechnen, dass der Energieversorger den verbilligten Nachtstromtarif nicht mehr ewig anbieten wird.
In aller Regel bedarf die Durchsetzung der EnEV keiner Bußgelder. Keine Baugenehmigung und schon erledigt sich der Fall von alleine. Und bei uralten Feuerstätten mit uneinsichtigem Betreiber legt der Schornsteinfeger die Feuerstätte nach fruchtlos verstrichener Frist still - auch erledigt.
Es soll Leute geben, die wirtschaftlich sinnvoll handeln, ohne vorher verklagt und verurteilt zu werden. Die EnEV setzt Mindeststandards, die bei sachgerechter Anwendung zur Senkung von Betriebskosten führen.
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
schreibe ich so polemisch? Bin da wohl mißverstanden. Mir geht es nicht darum mit alten Asbestnachtspeicheröfen zu heizen. Sondern darum kein Bußgeld zu zahlen, wenn ich ein altes Haus mit unisoliertem Dach kaufe, es selber isoliere, und dann keine Rechnung und kein Zertifikat für (fachgerechte) Sanierung vorweisen kann. Da ich mein Dach oder oberste Decke mit 035er Holzfaserkeildämmung abdichten will, und die Heizung am Liebsten mit Pellets neu bauen, kann man da ja wohl nichts unterstellen, oder?
Honni soit qui mal y pense.
Die EnEV 2009 wurde nicht durchgesetzt im Sinne von Verstöße ahnden (Bußgelder, wurden ja auch nicht so rigoros angedroht) bei ALTBAUTEN. Darum gehts auch in meinem Artikel. Um Altbauten und Maßnahmen ohne Baugenehmigung. (Immerhin braucht man die in D nicht für jede Sanierung).
Und die Politik droht (ja!) mit Bußgeldern bei der EnEV 2014 und wohl erst recht bei der kommenden 2017.
Wenn man sich bei Altbausanierung nicht in enge Vorschriften der Umwandlung in ein KfWxx Haus zwängen lassen will, sondern am Haus orientiert schön und sinnvoll (und wirtschaftlich!) und möglichst ökologisch sanieren, bekommt man keine KfW Förderung, schon klar, mir geht es um Bußgelder. Wer verhängt die und wie kommen die auf ihre Erkenntnisse?
Schöne Grüße, ynot
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Es ist aber laut EnEV eine sog. „Eigenbescheinigung“ zulässig, die die Unternehmererklärung ersetzt.
Du darfst sehr wohl den Dachboden in Eigenleistung dämmen (wenn Du es kannst oder Dich einweisen lässt oder (besser!) ein Fachkundiger die Maßnahme begleitet. Die Tücken liegen im Detail !
MfG
duck313
Hi duck313,
das ist ja gut, wo findet man das denn? Und dass Eigenarbeit nich gleich Pfusch bedeutet…
ist beim einen so beim anderen so, sollte man in der Tat gut abschätzen. Ich habe selber so hohe Ansprüche, dass ich mit Handwerkern (Fachkundigen) ab und zu verzeifelt bin bzw. nachgearbeitet habe (Heizung in MfH von Partnerin, Fassadenisolierung dort, Dacheindeckung bei einem Freund auf einem schönen alten Bauernhof - zum Haareraufen), der Vollständigkeit halber aber wesentlich mehr zufriedenen Handwerkerarbeiten!
Und einige Bekannte, deren Arbeit ich nicht mitanschauen konnte, auch das. Die Krönung war der Bau im Neubaugebiet außen am Dorfrand mit selber gestelltem Gerüst, das zwei Füße über einem Lichtschacht in der Luft freihängend hatte, der Bauherr richtete dann seine Wohnräume am Haus nach Norden aus mit Terrassentür und pipapo und die Doppelgarage nach Süden…
also ich weiß, was du meinst mit Tücken im Detail.
MfG ynot
… und schon zwei Löcher in der Dampfsperre, hast du die weggeflogenen t und w gesehen irgendwo?