Moin
eine Bekannte (> 70 Jahre) arbeitet als 450 Euro Kraft in einer Gastwirtschaft die ausschließlich Feiern ausrichtet. Ihr wurde nun gesagt sie bekommt die Energiepauschale nicht, da in der ‚Firma‘ ausschließlich 450 Euro Kräfte arbeiten.
ist das richtig?
Danke
Servus,
in dieser Verkürzung ist es nicht richtig. Sie hat zwar Anspruch auf die Pauschale, aber der Arbeitgeber kann diese nicht auszahlen. Er kann die Energiepauschale nicht mit seiner Lohnsteueranmeldung verrechnen, und es gibt keine andere Möglichkeit, wie er sie vom Finanzamt ersetzt bekommen kann.
Die Bekannte muss die Energiepauschale also über ihre Einkommensteuererklärung geltend machen.
Schöne Grüße
MM
Wichtig ist nur, dass ein Beschäftigungsverhältnis besteht wie z.b auch Minijob.
Danke …
EKst für 300 Euro, die Sie versteuern muß bzw. dann wohl voll bekommt.
Dafür bei Elster anmelden und das ganze Verwaltungsgerödel.
All die ‚Omas‘ die da in der Küche stehen werden also leer ausgehen, da die meisten das nicht können und z.B. ich, als nicht Verwanter, das für die nicht machen darf.
Da hätte der Staat dem AG eine möglichkeit geben können …
Na ja,
Danke!
braucht sie nicht. Sie gehört zu dem Personenkreis, die die ESt-Erklärung weiterhin auf Papier abgeben dürfen. Je nach Finanzamt übrigens auch mit der Möglichkeit, die Steuererklärung mündlich zum Diktat abzugeben - sie kann da ja mal fragen; wenn es nicht grade Ludwigshafen/Rhein ist, sind sehr gute Chancen.
Übrigens: Du darfst Deinen Elster-Zugang für andere für die Übermittlung der Steuererklärung zur Verfügung stellen, und ob Du die Bekannte gefragt hast, was wo reinkommt, oder das selber geschaut hast, interessiert keinen.
Schöne Grüße
MM
wenn man es nicht selber kann, gibt es dafür Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerprogramme, wie z. B. WISO Steuer
„Der Staat“ bietet die Möglichkeit ja allen Betrieben, die sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende beschäftigen - und er bietet die Möglichkeit allen Minijobbern sich das Geld über eine Steuererklärung zu bekommen.
„Der Staat“ kann ja nun auch nichts dafür, dass sich ein Betrieb ausschließlich 450€ Kräfte hält, um möglichst wenig Aufwand zu haben …
hier heraus der kursiv gedruckte Text betrifft die „Omas“ in der Küche :
Energiepreispauschale auch für Minijobberinnen und Minijobber
Auch Minijobberinnen und Minijobber profitieren von der 300 Euro Energiepauschale. Sind sie im Jahr 2022 beschäftigt, gelten für die Auszahlung der Prämie folgende Regelungen:
- 450-Euro-Minijobbern mit einer am 1. September 2022 ausgeübten Hauptbeschäftigung wird die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber der Hauptbeschäftigung ausgezahlt.
- 450-Euro-Minijobber ohne Hauptbeschäftigung erhalten die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber, wenn sie am 1. September 2022 in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.
Eine Ausnahme bilden “Kleinst”-Arbeitgeber , die für keinen ihrer Arbeitnehmer Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Das gilt z. B. für Arbeitgeber, die ausschließlich Minijobber beschäftigen, deren Verdienst pauschal in Höhe von 2 Prozent besteuert wird. In diesen Fällen zahlt der Arbeitgeber die Energiepreispauschale nicht aus. Das betrifft vor allem Minijobberinnen und Minijobber im Privathaushalt. Die Beschäftigten können die Energiepreispauschale dann im Rahmen ihrer eigenen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 geltend machen.- Für kurzfristige Minijobber zahlen Arbeitgeber die Pauschale nicht aus. Wie die Finanzverwaltung mit diesen Beschäftigungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 umgeht, ist noch nicht bekannt. Bitte beachten Sie, dass kurzfristige Minijobs nur für die Sozialversicherung bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden, die Lohnsteueranmeldung und die Steuerzahlung hat gegenüber dem Finanzamt zu erfolgen.
Gruß h.
Übrigens: Du darfst Deinen Elster-Zugang für andere für die Übermittlung der Steuererklärung zur Verfügung stellen, und ob Du die Bekannte gefragt hast, was wo reinkommt, oder das selber geschaut hast, interessiert keinen.
Ok, echt? das wusste ich nicht …
Mündlich zu Diktat … ist ja auch lustig,
Ich stell mir gerade vor, die 6 Omis reisen mit Bus uns Bahn in die Stadt zu ihrem FA um ‚ihre EkSt‘ zu diktieren.
na ja, dann mach ich das im Januar
Weist du zufällig welches Formular / welches Feld das ist(wird)
Der 450 Euro Verdienst muß ja nicht erklährt werden oder das dann auch?
Danke
Falls der noch nicht besteht: Das geht erschreckend einfach, wenn man einen aktuellen Personalausweis und die entsprechende App am Smartphone mit NFC-Funktion besitzt.
Das Handy arbeitet dabei als Lesegerät und muss sich im selben Netzwerk wie der Computer befinden, von dem man die Anmeldung startet.
Ich hatte erst den Fehler begangen und wollte die Anmeldung am Handy selber durchführen - das hat aber bei mir nicht geklappt. Dass sich PC und Handy im Netz finden und einfach mal problemlos die Verifizierung im Heimnetz austauschen, hätte ich nicht für möglich gehalten (also rein technisch schon, aber ich hatte eine weitaus weniger komfortabele Implementierung von der Behörde erwartet).
Servus,
ehrlich gesagt mag ich es noch gar nicht wissen - ich fürchte, dazu wird es eine separate Anlage geben, auf der man dann noch alles mögliche bestätigen muss, was so formuliert ist, dass es für Dritte nicht verständlich ist…
Schöne Grüße
MM
Das erklärst aber bitte DU den Damen
ehrlich gesagt mag ich es noch gar nicht wissen - ich fürchte, dazu wird es eine separate Anlage geben, auf der man dann noch alles mögliche bestätigen muss, was so formuliert ist, dass es für Dritte nicht verständlich ist…
Warum habe ich mit so einer Antwort gerechnet?
Sch…ööön
Trotzdem Danke!
Das erklärst aber bitte DU den Damen
Ich habe ungefähr 10 Minuten damit vergeudet, die ELSTER Registrierung am Handy durchführen zu wollen.
Erst dann habe ich verstanden, dass das Handy nur als „Lesegerät“ für den Ausweis dient und man das am PC machen muss, bei dem man ebenfalls die „Ausweis-App“ installieren muss.
Warum habe ich mit so einer Antwort gerechnet?
Das ist glaub ich wegen der Digitalisierung…
Ich stelle mir vor, wie eine ungeteilte Erbengemeinschaft von 36 Miteigentümern eines „Gütles“ am Albtrauf, bestehend aus einer kleinen Wiese mit zehn Bäumen Mostobst und einem Geräteschuppen, alle im Alter zwischen 65 und 75 Jahren, bei Dr. Danyal Bayaz auf der Matte stehen:
Also Herr Dokter Bayaz, dees mit däre Grondschdeier missat Sie ons jetz scho amol a bitzle genauer erkläre. Mir hond älle onser Läbdag onsere Schdeira auf Heller ond Pfenning zahlt, aber mit so ama Zuig ischt ons no koinr verkomma. Ma sott graad moina, mir misdat älle graad no a Laufbah em gehobana Verwaldongsdienschd afanga! Sie wissad jo, dass ma en jedara aldwirttabergischa Sippe wenigschdens oin Pfarrer ond oin Schuallährer fenda ka, wemma a bitzle suacht - aber Finanzbeamte? Do schämd ma se doch! usw…
In diesem Sinne
MM