Hallo! Ich habe ein 2-Familienhaus , bei dem die obere Wohnung innerlhalb der Familie vermietet ist. Die Mieter haben während der gesamten Heizperiode das Dachfenster hauptsächlich abends in der Zeit von 17.00 Uhr bis morgens 5 Uhr geöffnet. Dies wird damit begründet, dass Sie schlecht Luft bekommen! Das Sie diese EInstellung ändern ist aussichtslos. Mich ärgert diese Verhalten schon Jahre lang. Die vermietet Fläche beträgt ca. 40% und es wird über die Wohnfläche abgrechnet. Auf der einen Seite stehen die Energiekosten zum andern, die Tatsache das ich mit Nachtabsenkung arbeite und die Heizung stets anspringt. Da ich das Haus in den nächsten zwei Jahre verkaufen werde stellt sich die Frage, ob sich der Einbau eines Wärmemengenzählers noch lohnt. Gibt es Richtwerte für den Energieverlust durch diese Verhalten.?
Hallo!
Als Vermieter muss man hinnehmen, wenn der Mieter lüftet. Lüften von Wohnräumen gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache, das kann dem Mieter nicht verboten werden, nicht einmal, wenn es ein Verwandter ist.
Verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizkosten könnte dem Vermieter vielleicht helfen, aber das will er anscheinend nicht.
„Wasch mich, aber mach mich nicht nass!“.
Grüße
Dass ein MV nicht so einfach einseitig geändert werden kann, entgeht Dir dabei scheinbar und das hier
ist in meinen Augen eine unverschämte Anmerkung und reine Vermutung von Dir, die Du Dir hättest sparen können und sollen!
ramses90
Hi!
Das mit dem Richtwerten ist schwierig, weil es doch sehr auf die einzelnen Räume, die Größe der Fenster und Heizkörper, sonstige Dämmung und Vorlauftemperatur ankommt.
Einfache elektronische Heizkostenzähler kosten um die 15€ / Stück, müssen aber an jedem einzelnen Heizkörper angebracht werden. Denk dran, dass die Größe der Heizkörper berücksichtigt wird, denn die Dinger messen ja nur Temperaturen, und die Heizleistung hängt auch von der Größe ab. Ein entsprechender Korrekturwert wird entweder in die Teile einprogrammiert und bei der Anzeige berücksichtigt, oder erst bei der Abrechnung hinzugezogen.
Wärmemengenzähler sind besser, weil sie sehr exakt die entnommene Wärme messen (Menge an Heizungswasser, Temperatur am Vor- und Rücklauf). Sie kosten um die 100-150€, und du brauchst mindestens zwei. Allerdings müssten beide Wohnungen einen eigenen Kreislauf haben - wenn an vier Stellen Leitungen ins OG verlaufen, ist das Essig. Außerdem müssen die in die Rohre eingebaut werden, da brauchste nen Installateur.
Wäre die Partei im OG denn prinzipiell bereit, auf diese Weite abzurechnen? Innerhalb der Familie gibt es da ja mehr Konflikt- und weniger Schlichtungspotenzial. Mit der Berechnung nach Wohnfläche ist man im OG eh im Vorteil, denn man muss generell mehr heizen als im UG.
Ergänzend möchte ich ein Angaben machen. Es handelt es sich um ein Niedrigenergiehaus, mit Fußbodenheizung. Weiterhin ist eine Entlüftungsanlage für beide Wohnungen vorhanden. Das System ist vergleichbr mit einer Klimaanlage im Auto. Da macht es wenig Sinn diese laufen zu lassen und gleichzeitig die Fenster zu öffnen. AUßerdem ist es eine Unterschied ob kurz gelüftet wird oder ein Dachfenster über mehrere Stunden bis zum Anschlag geöffnet wird. Wenn ich im WInter im Heizungsraum bin springt Nachts die Heizung mindestens 1 mal pro Minute an, weil die Absenkungstemperatur erreicht ist und das System wieder aufheizen will. Ich denke gegen den Einbau eines Wärmemengenzählers würde nach Absprache nichts sprechen!
Moin,
Kurz gesagt: die taktet sich zu Tode. Weiterhin ist das Energieverschwendung…
Die haben wir auch, da sollte man allenfalls zu besonderen Gelegenheiten für ganz wenig Minuten lüften, aber das war es dann auch. Es gibt aber Menschen, bei denen „Ich muss aber nachts das Fenster öffnen!“ felsenfest verankert ist.
So einen Nachbarn hatten wir auch mal, siehe letzter Satz oberhalb. War aber sein Haus.
Ich fürchte nein, dazu sind zu viele lokale Faktoren beteiligt wie Zu- und Abluftverhalten des Fensters (besser der Luftströme). Man müsste es konkret messen in beiden Versionen, Fenster auf und Fenster zu. Letzteres geht ja nicht.
Wie hecheln nach Energie und im Kontext der Klimaerwärmung halte ich es für angebracht, gerade solchen Verbrauchsgewohnheiten zu hinterfragen und notfalls auch knallhart per Verursacherprinzip zu regeln. Anders lernen viele einfach nicht, dass Verschwendung ein ernstes Thema ist.
Es mag eine Vermutung sein, aber es ist und bleibt eine sinnlose Verschwendung von wertvollen Ressourcen, die man gerne auch mal anprangern darf und muss.
Dass der Mietvertrag ein Hindernis darstellt, ist leider eine andere Baustelle.
-Luno
Ich frage mich, was der Einbau eines Wmz. bezwecken soll? Um den Mietern zu zeigen, das Heizen Geld kostet?
Gruss
Dem UP dürfte hier eine Änderung vorschweben:
Aber wie schon erwähnt, kann der Abrechnungsmodus nicht mal eben einseitig per „is ab jetzt anders“ geändert werden.
Was ist an meinem Satz mißzuverstehen wenn Bernd Thomas den Vermieter beschuldigt sich
„wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass“
sich damit unverschämt gegen den geplagten Vermieter zu verhalten? Ich habe die ganze Schreiberei von ihm mißbilligt oder wollte das wenigstens damit zum Ausdruck bringen, also verschon mich buitte mit Deinen Belehrungen.
Glaub´s einfach nicht!
ramses90
Moin,
Bleib bitte ruhig. Ja und Sorry, ich habe das wirklich missverstanden.
Ich versuche noch einen neuen Ansatz.
Stell dir vor, da möchten 10 Leute eine Feier veranstalten, 6 davon gehören einer Familie an und 4 einer anderen. Der Einfachheit halber beschließt man, alle anfallenden Kosten für Getränke auf einen Deckel zu schreiben und es bezahlt einer. Hinterher werden alle Getränkekosten im Verhältnis 60:40 aufgeteilt.
Jetzt bemerkt jemand, dass ein Mitglied der 4er Gruppe (oder mehr, lässt sich schlecht an dem Abend ausmachen) ein Bier bestellt, es teilweise austrinkt und den Rest dann weg schüttet, um sich ein neues zu bestellen. Das würde mich auch zunächst ärgern.
Denn alle Kosten werden ja geteilt und die, die ihr Bier brav austrinken, müssen auch für die bezahlen, die es vorzeitig weg schütten. Dass das Fehlverhalten dann auch noch mit von den braven Feiernden mitbezahlt werden soll, ist schon ärgerlich.
Warum also sollte @santiago77 sein Geld dafür ausgeben, wenn sein Mieter Energie verschwendet?
Wir reden hier aber über von einer täglichen Öffnungszeit in der Heizungsperiode eines Fensters von 12 Stunden und vielleicht kennst du auch keine Lüftungsanlagen. Wir haben eine mit einer kontrollierten Wärmerückgewinnung. Der Zweck einer solche Anlage ist, dass man die Fenster nicht mehr zum Lüften zu öffnen braucht und nur in besonderen Fällen sollte. Eigentlich könnte man die Fenster sogar fest zuschrauben.
Durchgehendes Öffnen eines Fensters über 12 Stunden kann ich nicht mehr als Lüften ansehen siehe dazu auch: https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-g/heizen.html
Soweit dieser einseitige Teil.
Allerdings kennen wir nicht die Seite des Frischluftfanatikers. Nehmen wir an, er fährt in seinen Wohnräumen eine sehr niedrige Wohnraumtemperatur von als Hausnummer 19 Grad, während der Vermieter sich bei 24 Grad fast nackt auf dem Sofa lümmelt , dann kann es sein, dass er selbst anteilig dennoch deutlich mehr Energie verbraucht als sein Mieter und daher mehr als 60% der Heizkosten trägt. Dann hat der Mieter für ihn mitbezahlt.
Was übrigens auch für mein Party Beispiel gilt. Die größere Gruppe trinkt am Abend pro Person 10 Bier, in der anderen sind es nur 3. Aufgrund der langen Standzeit im Glas wird das Bier natürlich schal und es muss entsorgt werden.
-Luno
Alles gut, Sorry angekommen und angenommen!
Genau und deswegen kann man nicht mit Vermutungen eine Sache ins Gegenteil verkehren, man muß sich zunächstmal an die geschilderten Fakten halten!
Es ging ja auch garnicht um ihn sondern um Bernd Tomas Aussage dazu.
ramses90
Zusammenfassend wollte ich nur wissen, ob es ein Richtwert gibt. Dies scheint wohl nicht der Fall zu sein. Ich schätze, das durch diese Art der Lüftung ca 30% der Gesamtenergie nutzlos ist. Im übrigen ist es geanu mein Ziel etwas Energie zu sparen, auch im Sinne der Gemeinschaft und die Vorlauftemeperatur etwas senken. Dies funktioniert leider nicht wenn es Personen gibt, die das Fenster konstant öffnen und der Meinung sind es wäre kalt. Dies aber aufgrund „Luftmangel“ nicht anders geht!
Eine Änderung des Mietvertrages ist in solchen Fällen nach § 2 HeizkostenV in der Regel nicht erforderlich. Das einzige Problem in diesem speziellen Fall ist, dass das Haus nur zwei Wohnungen hat und deswegen die Vorschrift nicht zieht.
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