Englische Artikelbeschreibung in ebay anfechtbar?

Hallo,

ist ein Verkäufer verpflichtet, eine Artikelbeschreibung in deutscher Sprache bereitzustellen, wenn er einen Artikel auf dem deutschen ebay-Marktplatz anbietet?
Bzw. wie sieht´s mit daraus erwachsenden Missverständnissen aus? Bspw. Mehrkosten wie Einfuhrzölle, die durch den Käufer getragen werden sollen.

Vielen Dank schon im Voraus!

Viele Grüße
Jan

Hallo,

ist ein Verkäufer verpflichtet, eine Artikelbeschreibung in
deutscher Sprache bereitzustellen, wenn er einen Artikel auf
dem deutschen ebay-Marktplatz anbietet?

Wer oder was legt fest, dass ein Anbieter aus Fernost auf dem deutschen Markt in deutscher Sprache sein Angebot erstellen muss?
Ebay, irgendein Gesetz? Ich glaube eher nicht.

Bzw. wie sieht´s mit daraus erwachsenden Missverständnissen
aus? Bspw. Mehrkosten wie Einfuhrzölle, die durch den Käufer
getragen werden sollen.

Wie sollen Missverständnisse entstehen? Weil der Käufer der englischen Sprache nicht mächtig ist und den Angebotstext nicht versteht? Oder weil dem Käufer nicht bewusst ist, dass bei einer Auslandsbestellung evtl. Einfuhrumsatzsteuer und/oder Zollgebühren anfallen können?

Ich sehe es so, wenn der Anbieter nicht mit deutschem Text sein Angebot erstellen kann, gehen ihm viele potentielle Käufer verloren.

Auf der anderen Seite sehe ich es weiter so, dass jedem Käufer der im „EG-Ausland“ bestellt, bewusst sein sollte, was auf ihn (nicht auf den Verkäufer, der kann seine Preise nicht inkl. Zoll bzw, EUSt anbieten) an weiteren Kosten zukommen kann.

Wenn man dem Englischen nicht mächtig ist und nicht sicher ist was auf einen zukommen, wenn ich dort bestelle, lasse ich die Finger davon.

Just my 2 cents,

M.

Andererseits sind bei einem Ebay-Angebot Kaufpreis und Versandkosten doch zusammen mit der Beschreibung des Artikels die vertragswesentlichen Angaben!?
Selbst wenn es für verschiedene Zielorte abweichende Versandkosten gibt, so ist dies ja auch zusätzlich anzuzeigen.

Nur um es klar zu stellen: Ich bin NICHT auf so etwas hereingefallen und bin auch der englische Sprache mächtig!

Die meisten ausländischen Verkäufer (meist China) berücksichtigen Zölle doch auch in ihren Angebotspreisen - so wie es meines subjektiven Empfindens auch sein müsste!

Das kann doch nicht im Sinne von ebay sein, dass solche unseriösen Anbieter ihre Kunden mit vermeindlichen Schnäppchenpreisen locken und diese dann ihren Artikel beim Zoll abholen müssen und den Einfuhrzoll berappen müssen!?

Wie gesagt: der Vertrag beeinhaltet die Vertragspartner, den Artikel zu dem festgelegten Kaufpreis zuzüglich der ebenfalls feststehenden Versandkosten.

Andererseits sind bei einem Ebay-Angebot Kaufpreis und
Versandkosten doch zusammen mit der Beschreibung des Artikels
die vertragswesentlichen Angaben!?

Aha, jetzt wirst Du etwas konkreter. Vorher ging es Dir nur um ein Angebot in deutscher Sprache.

Selbst wenn es für verschiedene Zielorte abweichende
Versandkosten gibt, so ist dies ja auch zusätzlich anzuzeigen.

Aber was ist denn wenn der VK seine Preise inkl. Versand kalkuliert? Der VK kann ja anhand seiner Verkaufserfahrungen eine Mischkalkulation aufmachen, dass er für weltweiten Versand einen festen Betrag hat oder was auch immer.

Nur um es klar zu stellen: Ich bin NICHT auf so etwas
hereingefallen und bin auch der englische Sprache mächtig!

Habe ich auch nicht behauptet.

Die meisten ausländischen Verkäufer (meist China)
berücksichtigen Zölle doch auch in ihren Angebotspreisen - so
wie es meines subjektiven Empfindens auch sein müsste!

Irrtum! Meinst Du denn das der VK in China die für das Empfängerland geltenden Zollabgaben und Einfuhrsteuern??? Wenn man die Luxusvariante haben will, dann beauftragt man als Käufer einen Paketdienstleister, der die Verzollung übernimmt und dann die Kosten für Zoll und EUSt beim Käufer kassiert.

Ich bestelle gelegentlich CDs in den USA und habe bisher immer meine 19 % EUSt. beim Paketboten bezahlt. Nicht mal so große Versandunternehmen wie Amazon kalkulieren ihre Preise inklusive Zoll und EUSt für die Käufer im Empfängerland. Können die auch gar nicht, denn dafür gibt es zuviele unterschiedliche Zolltarife und EUSt-Sätze.

Das kann doch nicht im Sinne von ebay sein, dass solche
unseriösen Anbieter ihre Kunden mit vermeindlichen
Schnäppchenpreisen locken und diese dann ihren Artikel beim
Zoll abholen müssen und den Einfuhrzoll berappen müssen!?

Du hast anscheinend noch nie im Ausland gekauft, denn so lange ich denken kann, war das schon immer so. Es sei denn man vereinbart mit dem Lieferanten etwas anderes. Das ist dann Verhandlungssache und kommt meist im gewerblichen Bereich vor. Da unterhält man sich aber nicht um ein bisschen Elektroschrott aus China für € 100,–.

Wie gesagt: der Vertrag beeinhaltet die Vertragspartner, den
Artikel zu dem festgelegten Kaufpreis zuzüglich der ebenfalls
feststehenden Versandkosten.

Ich vermute, dass bei 99% der von Dir gemeinten Auktionen/Sofortkaufangebote bei Ibäh der VK-Preis und auch die Versandkosten genannt sind. Für Zoll und Steuern ist erstmal der Kunde
verantwortlich, es sei denn man vereinabrt was anderes (s.o.).

In anderen Foren habe ich oft von Fällen gelesen, die haben sich aus China ein Tablet bestellt und waren erstaunt, dass da auf die € 100,-- noch rund € 20,-- bis 40,-- Mehrkosten für Zoll und EUst. hinzu kamen. Aber so ist halt das reale Leben. Gier frisst Hirn! Da wird dann das vermeintliche Schnäppchen doch etwas teurer und die Überraschung noch umso größer, wenn das Gerät nach kurzer einen Defekt oder Mangel aufweist und man die Garantieabwicklung mit China erledigen muss.

Es gibt genug China-Anbieter im Internet, wo Du einkaufen kannst. Wenn Du Glück hast, findest Du dort auch eine „übersetzte“ Seite in Deutsch. Auch dort werden Dir nur der VK-Preis und die Versandkosten zu Dir genannt. Wenn Du noch mehr Glück hast, findest Du auch noch den Hinweis, dass auf VK-Preis und Versandkosten noch Zoll und Steuern anfallen können.

Den Glauben solltest Du eher in der Kirche ausüben
Hallo,

Wer oder was legt fest, dass ein Anbieter aus Fernost auf dem
deutschen Markt in deutscher Sprache sein Angebot erstellen
muss?
Ebay, irgendein Gesetz? Ich glaube eher nicht.

Den Glauben solltest Du eher in der Kirche ausüben und bei rechtlichen Fragen vergessen.

Wer als gewerblicher Anbieter vornehmlich an deutsche Verbraucher Produkte anbietet, unterwirft sich zumindest den deutschen Gesetzen und muss z.B. auch ein Widerufsrecht und Gewährleistung einräumen. Dann ist es egal, wo man seinen Sitz hat.

Das gilt auch für die Preisangabenverordnung, somit auch http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__1.html

Zitat: Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).

Zur Sprache des Auktionstextes:

Hier dürften Missverständnisse regelmäßig zu Ungunsten des Verkäufers auszulegen sein. Die Verwendung von anderen als in der EU normierten Maßeinheiten dürfte ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht darstellen. Eine in englisch verfasste Widerrufsbelehrung dürfte den Formvorschriften nicht genügen.

Anders sähe es aus, wenn der Verkäufer seine Produkte in Fern Ost anbietet und auch eine Lieferung nach Deutschland ermöglicht. Diese Angebote tauchen aber bei Ebay Deutschland nicht auf, wenn man nicht explizit danach sucht.

Gruß

S.J.

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Nur kurz und knapp
Hallo SJ,

  1. ich gehöre keiner Kirche an;
  2. wo steht etwas von gewerblichem Anbieter?

Gruß,

M.

  1. wo steht etwas von gewerblichem Anbieter?

wenn es um die Frage des Einfuhrzolls geht, liegt das sehr nahe…

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wenn es um die Frage des Einfuhrzolls geht, liegt das sehr
nahe…

Aha, gilt also nicht für private Postsendungen aus Nicht-EU-Staaten??

Liest sich aber anders:
"Sendungen mit geringem Wert

Alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert einen Betrag von 22 Euro nicht übersteigt sind einfuhrabgabenfrei. Das bedeutet sie unterliegen keinem Zoll und keiner Einfuhrumsatzsteuer.
Liegt der Wert der Waren zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.
Dies gilt sowohl für Pakete, Päckchen, Briefe oder ähnliches, die durch die Deutsche Post AG befördert werden als auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.
Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Nicht-EU-Staat an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft. Die Sendung kann dabei auch kommerziellen Charakter haben. Als Sendung gilt die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird, auch wenn diese aus mehreren Packstücken besteht."

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/S…

Ich pass mich Deiner Ausdrucksweise mal an und lasse auch Anrede und Gruß weg!

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Alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert einen Betrag von 22
Euro nicht übersteigt sind einfuhrabgabenfrei. Das bedeutet…

Hier geht es aber doch darum, dass ausdrücklich zusätzlich Zoll anfällt. Somit kann ich Deine Erklärungen, wann kein Zoll anfällt, nicht ganz nachvollziehen…

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Hier geht es aber doch darum, dass ausdrücklich zusätzlich
Zoll anfällt. Somit kann ich Deine Erklärungen, wann kein Zoll
anfällt, nicht ganz nachvollziehen…

Du weisst noch, was Du vorher geschrieben hast?? Und auch im welchen Zusammenhang??

wenn es um die Frage des Einfuhrzolls geht, liegt das sehr nahe…

Du unterstellst, dass nur Einfuhrzoll erhoben wird, wenn der VK gewerblich ist. Und das ist falsch.

Ausserdem ist die Erkärung nicht von mir, sonder aus der Quelle die in meinem Posting genannt ist. Eventuell liest Du nicht zu Ende oder verstehst sie nicht? Oder Du willst sie nicht verstehen?

Ich habe die Erläuterung des Zolls hier komplett übernommen, um nicht die Freigrenzen für EUSt und Zoll zu unterschlagen.

Was ist denn an den Erläuterung des Zolls nicht zu verstehen?? Vor allem dass es für alle (privat und gewerblich) zur Abgabe von EUSt und Zoll kommen kann, wenn die dort genannten Gesamtwerte übersteigt.

Immer noch a la JS ohne Anrede und Gruss.

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Vielleicht solltest Du Dich dann einfach klarer ausdrücken und nicht irgend etwas zitieren, was man nur mit viel Fantasie in den richtigen Zusammenhang bringen kann…

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Vielleicht solltest Du Dich dann einfach klarer ausdrücken und
nicht irgend etwas zitieren, was man nur mit viel Fantasie in
den richtigen Zusammenhang bringen kann…

Ich habe den Eindruck, dass Du durch Antworten hier und auch in anderen Brettern provizieren willst.

Also man muss schon sehr bregenklöterich sein, um den zitierten Absatz nicht zu verstehen.
Oder Du bist jemand der nur provoziert, s. o.

Naja lass gut sein, solltest Du nochmals antworten, werde ich hier keinen weiteren Bedarf sehen, Dir zu antworten.

PS. poste hier nicht soviel, Du weisst ja wegen Schäuble Stasi 2.0 und so

Und immer noch ohne Anrede und Gruß a la JS

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