Englische Mehrwertsteuer (VAT) wieder zurück, wenn Deutscher in GB etwas kauft ?

Ich könnte in England ein Mercedes-Oldtimer kaufen, muss zum Kaufpreis jedoch die Mehrwertsteuer (VAT genannt) von 20% dazu bezahlen. Früher war es möglich, als Ausländer beim Verlassen des Landes die VAT zurück zu fordern, weil in Deutschland die Ware ja eingeführt und hier versteuert wird. Für Oldtimer gilt ein Steuersatz von nur 8 % (!). Meine Frage daher: Ist es möglich die hohe VAT zu umgehen ?? Mit EU-Recht kenne ich mich nicht so gut aus…
Ich freue mich über sachdienliche, kompetente Auskunft.

Rainer aus Hamburg

Wenn du das Privat machst: nein, da EU.

Kannst natürlich auch bis nach dem Brexit warten, dann könnte ein steuerfreier Export mit anschließender Importabfertigung in DE möglich sein. So ganz klar ist ja noch nicht, was dann kommt.

wird sie ja nicht.
Nur bei Neuwagen, nicht bei Gebrauchtwagen. und dein Oldtimer sollte ja gebraucht sein.
Die genannten 8% mögen für einen Oldtimer aus den USA gelten. Das ist ja aber nicht EU-Inland !

Hallo Rainer,

jetzt hab ich endlich verstanden, worum es geht - das hast Du in der Frage aber auch recht gut versteckt: Das einzige Land im weiten Umkreis, in dem auf Fahrzeuge Mehrwertsteuer mit einem Satz von 8 % erhoben wird, ist die Schweiz. Und für diese gelten die Regeln für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr natürlich nicht, weil sie zum Drittlandsgebiet zählt.

Der Käufer des PKWs muss also gegenüber der britischen Zollbehörde nachweisen, dass er das Fahrzeug in die Schweiz bringt, und dass es auch dauerhaft dort bleiben wird. Wie der Nachweis genau zu führen ist, habe ich nicht eruiert (das ist nationales Recht - vielleicht erkundigst Du dich schlicht bei HM Revenue & Customs?). Es ist aber nicht die Zollbehörde, von der er die VAT wiederkriegt, sondern der Verkäufer des Fahrzeugs erstattet sie ihm, wenn er den von HM Revenue & Customs bestätigten Ausfuhrnachweis vorlegt, der es dem Verkäufer möglich macht, USt-frei zu verkaufen. Der Verkäufer storniert dann die ursprünglich ausgestellte Rechnung mit VAT und stellt eine neue ohne VAT aus; die Differenz erstattet er seinem Kunden. Zumindest, wenn das vorher so ausgemacht war: Automatisch läuft da nichts, man muss schon reden mit die Lajt.

Schöne Grüße

MM

Hallo, vielen Dank für Deine Info. Ich habe tatsächlich schon Oldtimer aus USA
privat gekauft und per Umweg über Holland in Deutschland eingeführt. Ab einer
gewissen Summe lohnt sich das ohne Zweifel.
Rainer

Hallo MM

vielen Dank für Deinen ausführlichen und sachlichen Beitrag. Leider gilt das nicht für meine Person, denn ich bin ja, wie berichtet, DEUTSCHER Staatsbürger…
Sinn meiner Frage an die Allgemeinheit bzw. Rechtskundigen war eine Aufklärung der
aktuellen Aus / Einfuhrregelungen. Alles auf einen Nenner gebracht heißt es für den (Steuer) Laien also : Kauft ein EU-Bürger innerhalb der EU, zahlt er die örtliche Steuer, dafür kein Importsteuer, wenn er mit seiner Ware nach Hause kommt.

Rainer

Hallo Rainer,

es ist von der Staatsbürgerschaft der Beteilgten unabhängig, wie ein Vorgang umsatzsteuerlich zu behandeln ist. Entscheidend, ist, in welchem Land der Verkäufer seinen Sitz hat und in welchem Land das Auto dauerhaft bleiben wird. Der Vorgang „Import in die CH“ ist deswegen der einzige mögliche, der zur Frage passt, weil es sonst nirgends in Europa einen Mehrwertsteuersatz von acht Prozent gibt.

Wenn Neuwagen („neu“ = bis 6.000 km auf dem Zähler) aus einem Land des Gemeinschaftsgebiets nach D eingeführt werden, funktioniert das wie bei einem Erwerb durch einen Unternehmer: USt-Befreiung in dem Land, in dem das Auto erworben wird, und deutsche USt wird durch den Käufer abgeführt. Das sind dann aber 19 %, einen USt-Satz von 8% gibt es für nichts in Deutschland. Wenn man den im deutschen Steuerrecht nicht existierenden Begriff „Mehrwertsteuer“ verwendet, landet man jedoch bei Schweizer Quellen, weil die Umsatzsteuer in der CH so heißt. Ich habe mich hier schon oft drüber gestritten, ob man diesen eigentlich falschen Begriff für die deutsche USt verwenden sollte, weil es doch eh alle tun: Hier ist ein hübsches Beispiel dafür, welche Folgen es haben kann, wenn man Begriffe aus dem Steuerrecht unsauber verwendet.

Auch, wenn der im Gemeinschaftsgebiet ansässige Händler eine bestimmte (von Land zu Land unterschiedliche) Grenze mit seinem Umsatz überschreitet, den er mit Endkunden in einem anderen Land macht, wird die USt des Landes fällig, in dem der Käufer sitzt, auch wenn der Händler nicht in diesem Land sitzt. Es ist nicht falsch, wenn ein großer Versandhändler aus z.B. Luxembourg auf Sendungen an deutsche Verbraucher 19 % USt ausweist.

Soviel zu ein paar Ausnahmen, aber grundsätzlich ist Deine Zusammenfassung ganz richtig.

Schöne Grüße

MM

Wie wäre es denn, wenn der Up mal genau darstellt, was geplant ist? Mit den bisherigen Angaben fischen wir im ziemlich trüben…

Also, wo soll das Auto auf Dauer hinverbracht werden?