Hi.
Ich brauche die korrekte englische Entsprechung des juristischen Ausdrucks „Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft“.
Chan
Hi.
Ich brauche die korrekte englische Entsprechung des juristischen Ausdrucks „Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft“.
Chan
Servus,
den gibt es nicht, weil es in keinem englischsprachigen Land einen Begriff gibt, der gleich definiert ist.
Übersetzungen juristischer Begriffe funktionieren in drei Schritten:
(1) Klären, ob es einen identisch (praktisch nie) oder zumindest sehr ähnlich definierten Begriff in der Zielsprache gibt. - hier nicht gegeben; die Betonung der Wirtschaftsgemeinschaft zusätzlich zur Lebensgemeinschaft gibt es in keinem englischsprachigen Land. Auch in D ist dieser Begriff sehr spezifisch - außerhalb § 26 EStG spielt er wohl keine Rolle.
(2) Klären, ob ein Begriff, der den deutschen Begriff inhaltlich beschreibt, verwendet werden kann, oder ob dieser ausscheidet, weil er schon mit einem anderen Inhalt belegt ist. - hier gegeben: „marital economic community“ darf nicht verwendet werden, weil es schon etwas anderes bedeutet.
(3) Klären, ob im gegebenen Kontext ein nach (1) und (2) gefundener Begriff für sich alleine ausreicht oder ob er eine erläuternde Anmerkung oder einen Verweis auf die einschlägige deutsche Rechtsquelle benötigt, z.B. hier „conjugal (oder marital) community according to art. 26 EStG (german income tax act)“.
Schöne Grüße
MM
Hi,
danke für die ausführliche Antwort. Es geht im Kontext ganz allgemein um eine Gemeinschaft, in der mindestens ein Mann und mindestens eine Frau sowohl zusammenleben als auch gemeinsam wirtschaften. Darunter fallen archaische Clans ebenso wie Ehegemeinschaften und ehe-ähnliche Gemeinschaften. Der Begriff erscheint in diesen Zusammenhängen mehrfach in einem Buch (eines nicht unbekannten Autors), an dessen Übersetzung ins Englische ich z.Zt. arbeite. „Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft“ ist bisher der einzige Begriff, der mich vor Probleme stellt. Wegen des häufigen Vorkommens brauche ich eine Formel, die zumindest im Ansatz die Kompaktheit des deutschen Ausdrucks vermittelt.
Hast du oder jemand anders eine Idee?
Chan
Hallo Suchender
Da gibt es den Begriff „living in common household“.
Gruß
W.
Hi.
Da gibt es den Begriff „living in common household“.
Danke, aber diese Wendung (betr. living) finde ich im Internet nirgendwo substantivisch verwendet, es bedeutet nicht „das Leben in einem gemeinsamen Haushalt“, sondern „in einem gemeinsamen Haushalt lebend“. Ich brauche aber eine substantivische Formel. Charakterisch für diese Gemeinschaft ist das familäre Zusammengehörigkeitsgefühl (Solidargemeinschaft) und die ökonomische Kooperation. Ein gemeinsamer „Haushalt“ gehört nicht notwendig zum gefragten Begriff, da dieser auch archaische ´Horden´ umfasst, die nicht in einem Haus lebten, sondern in mehreren Zelten.
Chan
Hallo,
Vielleichten gangbarer Weg dazu: statt nach bereits Vorhandenem zu suchen eine sneue Definition generieren, die einmalig ausführlich erläutert und später zitierend verwendet wird. Eventuell so: shared living and economy?
LG
Siberloewe99
Einbahnstraße
Servus,
das geht zwar grundsätzlich, aber es geht nur in der eigenen Muttersprache. Auch dieses ein Anlass, die Einbahnstraßenregelungen beim Übersetzen zu beachten (Proofreading in beide Richtungen möglich, aber Übersetzen immer nur von der fremden in die Muttersprache).
Schöne Grüße
MM
Hi,
shared living and economy
Sowas gibt es aber schon und deshalb führt die „Übersetzung“ schnell in die Irre. Darunter versteht man nämlich sicher eher eine ganz bestimmte Lebensform wo man sich Wohnraum und Eigentum teilt. Also nicht eine Lebensgemeinschaft im juristischen Sinne (meist 2 Personen, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensgemeinschaft), sondern viele Leute die so handeln. Siehe https://en.wikipedia.org/wiki/Sharing_economy
Gruss
K
Hi.
Vielleichten gangbarer Weg dazu: statt nach bereits
Vorhandenem zu suchen eine sneue Definition generieren, die
einmalig ausführlich erläutert und später zitierend verwendet
wird. Eventuell so: shared living and economy?
Irgendwas wird mir bis zum Abliefern sicher noch einfallen. Dein Vorschlag ist nicht schlecht, nur ist der Kontext von „shared living“ bereits festgeschrieben (Aufnahme einer Person in eine Gast-Familie) und damit nicht auf den von mir angegebenen, viel weiteren Kontext anwendbar. Der Ausdruck „Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft“ ist zwar ein juristischer, im besagten Kontext kann er aber sowohl eine juristisch begriffene Lebensform (Ehe) als auch nicht-juristische Formen umfassen, z.B. das Zusammenleben in archaischen ´Horden´, wo diese Form als sinnvolle und notwendige Praxis begriffen wurde, ohne aber einen im heutigen Sinne juristischen Status zu haben. Die Verwendung des Ausdrucks in dem von mir übersetzten Text ist also allgemeiner als seine juristische Verwendung im deutschen Recht.
Chan