Englischunterricht in Schule und Kiga

Hallo
Mir wurde angeboten den Englischunterricht in der 1. und 2. Klasse zu übernehmen, sowie auch im Kindergarten Englisch anzubieten. Ich bin weder Lehrerin noch Erzieherin, spreche jedoch Englisch seit meinem 4. Lebensjahr. Also wie eine 2. Muttersprache für mich.
Kann mir jemand vielleicht sagen was wichtig wäre zwecks der Haftung und Versicherung? Muss ich mich gewerblich anmelden, da ich das ganze ja nun nicht umsonst machen kann? Was kann man denn so für eine Std verlangen?
Vielen Dank für die Tipps.
mfg
Tanja

Hallo,

Kann mir jemand vielleicht sagen was wichtig wäre zwecks der
Haftung und Versicherung?

Für den Kindergarten kann ich nicht antworten.
Was die Schule betrifft: Frag die Schule.
Von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber die Schulen haben da SEHR genaue Anforderungen, Bestimmung, Formulare etc. Selbst, wenn du nur eine AG leitest, geht das nicht informell. Das Sekretariat dort kann dir helfen.
Versichert bist du über die Schule.

Gruß
Elke

Hallo Elke
Danke für die Antwort. Meine Vorgängerin hat das einfach nur mit dem Schulleiter abgesprochen. So weit ich informiert bin hat sie weiters auch keine Versicherung abgeschlossen, und das ganze auch nicht angemeldet. Sie kann mir dazu nichts weiter sagen, da sie sich nie informiert hat. Ich möchte nun nicht, dass in meinem Unterricht dem Kind was passiert, und ich müsste haften, und habe keinerlei Vorkehrung getroffen.

Gibt es ansonsten etwas was zu wissen wäre?

LG Tanja

Moin Tanja,

eines verstehe ich nicht: in Deiner Ursprungsfrage sagst Du, dass Du die Arbeit nicht umsonst machen wirst - das ist auch richtig so.
Aber

Meine Vorgängerin hat das einfach nur
mit dem Schulleiter abgesprochen.

Aus welchem Topf ist sie denn bezahlt worden? Doch bestimmt nicht aus dem Geldbeutel des Schulleiters. Sobald Du mit einer Behörde oder einer Institution einen Vertrag abschließt, wirst Du auch über den gesetzlichen Umfang des Vertrags informiert (so’n Zeug habe ich nie verstanden)

(…) hat sie weiters auch keine Versicherung
abgeschlossen, und das ganze auch nicht angemeldet. Sie kann
dazu nichts weiter sagen, da sie sich nie informiert hat

Nun, dann solltest Du dich beim Schulleiter erkundigen, der weiß das wohl am besten

Ich möchte nun nicht,
dass in meinem Unterricht dem Kind was passiert, und ich
müsste haften, und habe keinerlei Vorkehrung getroffen.

Darüber solltest Du dir keine Sorgen machen. An meiner ehemaligen Schule habe viele Eltern Arbeitsgemeinschaften geleitet, allerdings ohne Vertrag oder Bezahlung.
Wenn in einer solchen AG einem Kind etwas passiert wäre, hätte niemand denen ans Bein getreten. Und: was soll im Englisch-Unterricht schon groß passieren?

Gibt es ansonsten etwas was zu wissen wäre?

Wenn Du noch nie mit einer Horde [pardon :wink:] Kinder dieses Alters zu tun hattest, dann solltest Du als aufmerksame „Zuschauerin“ ein paar Stunden in solchen Gruppen verbringen.
Wenn ich längere Zeit nur Unterricht in höheren Klassen hatte, so etwa 8. bis 13., und durfte dann in eine 5. - das war eine gewaltige Umstellung, bis ich mich an die kleinen Rabauken wieder gewöhnt hatte. In eine 1. oder 2. Grundschulklasse hätte ich mich nie getraut :wink:

Viel Spaß!
Pit

Hallo,

eines verstehe ich nicht

Ich hatte das gleiche Verständnisproblem.

Aus welchem Topf ist sie denn bezahlt worden? Doch bestimmt
nicht aus dem Geldbeutel des Schulleiters. Sobald Du mit einer
Behörde oder einer Institution einen Vertrag abschließt, wirst
Du auch über den gesetzlichen Umfang des Vertrags informiert
(so’n Zeug habe ich nie verstanden)

Die einzige informelle Regelung, die ich mir vorstellen könnte, wäre eine Bezahlung über den Förderverein der Schule. Aber wenn es sich um regulären Unterricht oder eine Arbeitsgemeinschaft handelt, kann ich mir das ehrlich gesagt, nicht vorstellen.

Darüber solltest Du dir keine Sorgen machen.

Richtig: Schulen sind versichert.

Und: was soll im
Englisch-Unterricht schon groß passieren?

Naja, man hat schon Gäule k*** sehen, bei uns hat sich neulich ein Kind über seinen Schreibtisch gebeugt, ist ausgerutscht und mit dem Kopf auf die Tischplatte geknallt. Er hatte einen Bleistift im Mund.
Ergebnis: eine Naht im Gaumen. Natürlich ist das selten, aber es KANN vorkommen.
Generell muss ich dir aber zustimmen, dass eine Schule das so informell handhabt, kann ich mir einfach nicht vorstellen.

Gruß
Elke

Guten Morgen,

Aus welchem Topf ist sie denn bezahlt worden? Doch bestimmt
nicht aus dem Geldbeutel des Schulleiters. Sobald Du mit einer
Behörde oder einer Institution einen Vertrag abschließt, wirst
Du auch über den gesetzlichen Umfang des Vertrags informiert

Bezahlt wird das ganze von den einzelnen Eltern.

Englisch-Unterricht schon groß passieren?

Naja, man hat schon Gäule k*** sehen, bei uns hat sich neulich
ein Kind über seinen Schreibtisch gebeugt, ist ausgerutscht
und mit dem Kopf auf die Tischplatte geknallt. Er hatte einen
Bleistift im Mund.
Ergebnis: eine Naht im Gaumen. Natürlich ist das selten, aber
es KANN vorkommen.

Man denk immer was soll denn schon passieren, aber wenn dann was passiert wird immer zuerst gefragt wer dafür haften muss. Ich möchte halt einfach nur abgesichert sein.

Ich denke ich werde mich mal mit dem Schulleiter zusammensetzen und ihn mal fragen wie das Versicherungstechnisch aussieht. Ich weiß dass die Kinder auf dem nach Hauseweg über die private Unfallversicherung versichert sind. Aber was ist in der Schule wärend des Unterrichts.

Gruß Tanja

Hallo,

Bezahlt wird das ganze von den einzelnen Eltern.

Auch hier würde ich den Schulleiter befragen.
So wie ich das verstehe, stellt die Schule also nur die Räume zur Verfügung.
Da dich die Schule aber darum gebeten hat, würde ich versuchen, dass das ÜBER die Schule organisiert wird, damit du eben mit Versicherung etc. abgedeckt bist.

Ich weiß dass die Kinder auf
dem nach Hauseweg über die private Unfallversicherung
versichert sind.

Nicht privat. Wegeunfälle werden von der Versicherung der Schule abgedeckt.

Aber was ist in der Schule wärend des
Unterrichts.

Normalerweise die gleiche Versicherung, aber in deinem Fall würde das meiner Meinung nach NICHT greifen, solange die Schule nicht mehr macht als die Räume zur Verfügung zu stellen. Man sollte das wenigstens als AG laufen lassen, dann haftet wiederum die Versicherung der Schule.

Gruß
Elke

Hallo,
erste Frage: Welches Bundesland?
Da gibt es doch sicherlich Vorgaben vom Kultusminister.
Bei uns an der Schule läuft da meist auf Honorarvertragbasis, den die Eltern mit dem Anbieter abschließen - ich gehe davon aus, dass es sich bei dir um ein außerschulisches Angebot handelt -.
Zwischen Schule und dem " Externen" besteht dann in solch einem Fall ein Kooperetionsvertrag. Dadurch bist du über die Schule versichert bzw. die Kinder während deines Unterrichts.
Soll es richtig in den Unterrichtsplan einfließen, muss es übers Amt gehen.
Freiberuflich solltest du dich auf jeden Fall melden.
So kannst du beim Finanzamt keine Probleme bekommen und auch noch anderswertig deine Dienste anbieten.
Viel Erfolg

Hallo

Es handelt sich um das Bundesland Bayern.
Bis lang wurde es denke ich so gehandhabt wie du beschrieben hast Manuela1268.

Ich werde mich diesbezüglich mit dem Schulleiter in Verbindung setzen und das ganze bei ihm erfragen. Aus der Vorgängerin ist nicht viel heraus zu bekommen.

Weiß jemand ob das stimmt, das man als freiberuflicher Lehrer, wie ich in dem Fall von der umsatzsteuer befreit werden kann?

Danke
LG Tanja

Umsatzsteuer müsste so sein.
Als Lehrerin ist man normalerweise nach § 4, Abs. 21b) Umst-Gesetz von der UmSt.befreit.
Bei Gewerbetreibenen mit Umsatz über 17.500€ wird USt fällig.
Wenn du keine UST Erkärung machst, kannst du halt auch deine ausgegebene USt. nicht zurück bekommen.
Alle Ausgaben sind dann halt bei der Bererchnung des Einkommens gegen zu rechnen.
Ansonsten viel Glück

Ich habe irgendwo gelesen das man dafür beim Finanzamt einen Antrag stellen muss. Werd ggf. dort mal anrufn und nachfragen. Sicher ist sicher.
Vielen Dank nochmal für die Hilfe