Wie sehr ist der Hausarzt gegenüber dem Dienstherrn rechtlich verpflichtet, zu kooperieren, wenn ihn der Patient von der Schweigepflicht entbunden hat? Muss der Hausarzt dem Dienstherrn des Patienten unhinterfragt Einblick in die gesamte Patientenakte gewähren?
Grüße mki