Entbindnung von Schweigepflicht

Wie sehr ist der Hausarzt gegenüber dem Dienstherrn rechtlich verpflichtet, zu kooperieren, wenn ihn der Patient von der Schweigepflicht entbunden hat? Muss der Hausarzt dem Dienstherrn des Patienten unhinterfragt Einblick in die gesamte Patientenakte gewähren?

Grüße mki

Hi,

Der Hausarzt darf nur dem amtsarzt Auskunft geben, und auch nur dem amtsarzt, der die Untersuchung durchführt. Also nicht dem amtsarzt im nachbarkreis. Der amtsarzt darf niemandem Diagnosen weitergeben außer dem betroffenen Patienten und dessen Hausarzt. Der Dienstherr erfährt nur, ob sie dienstfähigkeit vorhanden, eingeschränkt oder nicht vorhanden ist, zeitlich begrenzt oder nicht.

[Text vom www Team editiert]

Eine Schweigepflichtentbindung hat derjenige, der von der Schweigepflicht entbunden ist, grundsätzlich nicht zu hinterfragen.
Lediglich bei konkreten besonderen Umständen (zB bei Betreuung, offensichtlicher Unzurechnungsfähigkeit, arglistiger Täuschung), die auch entsprechend benannt und zumindest glaubhaft gemacht werden müssen, kann die Auskunft verweigert werden.

Hallo Miezekatze,

es gibt auch im Beamtenrecht keine automatische Entbindung der Schweigepflicht eines Hausarztes bei Untersuchungen zur Amts-/Dienstfähigkeit. Es muß auch in diesem Fall vom Betroffenen eine ausdrückliche Schweigepflichtsentbindung vorliegen. Diese Schweigepflichtsentbindung kann auch nicht automatisch verlangt werden, sondern nur unter Beachtung des Grundsatz’ der Verhältnismäßigkeit, wobei die Schweigepflichtsentbindung notwendig sein muß. (BVerwG, 2 B 69.12 vom 26.05.2014)
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=260514B2B69.12.0&add_az=2+B+69.12&add_datum=26.05.2014

Eine Schweigepflichtsentbindung muß auch immer konkret beinhalten, welcher Arzt/welche Stelle ggü. welchem Arzt/welcher Stelle zu welchem Zweck von der Schweigepflicht entbunden wird.

Eine automatisierte Schweigepflichtsentbindung ist immer nur auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung zulässig.
Für Sozialdaten außerhalb des Beamtenrechts ist dies zB in § 35 SGB I
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__35.html
iVm § 67 SGB X
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__67.html
geregelt.

&Tschüß
Wolfgang

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