Hi,
nehmen wir mal an, man hatte vor kurzem einen Arbeitsunfall, bessergesagt: Man wurde mit einem Suizidenten in Ausübung des Dienstes konfrontiert. Danach wäre man beim D-Arzt gewesen, der einen zwei Wochen AU geschrieben hätte.
Nun hat die Berufsgenossenschaft schon mehrmals einen Zettel geschickt, auf dem man den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden solle (aber nicht müsse).
Warum tut die das? Anmerkung: Der D-Arzt rechnet ja selbst mit der BG ab; wissen die dann nicht eh schon bescheid? Ein anderer Arzt (außer dem Bahnarzt im Auftrag des AG) wurde nicht konsultiert. Der Betroffene arbeitet inzwischen wieder normal.
Gruß T