Enteignung Garage - ohne Notwendigkeit

Hallo,
jemand ist Eigentümer einer Garage auf Pachtland, wie dies in ostdeutschen Bundesländern üblich war und an vielen Orten immer noch ist. Hier gibt es mehr über den Hintergrund zu lesen:

https://www.strunz-alter.de/kanzleiforum/die-garage-aus-ddr-zeiten-2022-laeuft-die-letzte-fest-datierte-uebergangsfrist-ab/

Die Gemeinde hat als Eigentümer des Pachtgrundstückes den Pachtvertrag gekündigt. Da die Garage nicht mobil ist wurde der Eigentümer damit praktisch gesehen enteignet.

Die Garagen sollen einfach abgerissen werden, auf dem Grundstück ist nichts geplant.

Rechtlich dürfte dies einwandfrei sein, weshalb ich mich bei der Frage auch ans Politikforum wende.

Wie kann es sein, dass es zulässig ist, Eigentümer von Garagen auf Pachtland quasi zu enteignen ohne dass es dafür einen Grund gibt?

Wieso kommen Politiker nicht auf die Idee, dass Menschen es nicht gerade schätzen wenn man ihr Eigentum zerstört - auch wenn dies nach dem Gesetz der BRD rechtmäßig ist?

Was würden Menschen aus westdeutschen Bundesländern sagen, wenn damals die DDR die BRD übernommen hätte und der Staat ihre Gebäude einfach abgerissen hätte um die Fläche brach liegen zu lassen?

Gruß
Desperado

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Sind wir da einig?

Es ist zulässig, weil es rechtlich einwandfrei ist.

Diese Geschichten laufen doch schon seit mehr als 30 Jahren und sollten alle schon längst rechtlich geregelt sein. Was ist da noch ganz genau offen?

Kann es sein, dass „die bösen und ignoranten Politiker“ hier schon einiges versucht haben? Ohne die Rechtslage zu kennen, kann hier nicht weiter diskutiert werden.

Ungefähr das, was bei jeder Enteignung geschehen würde: Gegen eine rechtlich saubere Lösung würde unsachlich Stimmung gemacht - oder auch eher nicht.

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Das Auseinanderfallen von Eigentum am Grundstück und Eigentum am sich darauf befindlichen Gebäude betraf ja nicht nur Garagen, sondern auch Einfamilienhäuser. Im Zusammenhang mit Krediten dienten uns diverse Grundstücke auf der Fläche der ehemaligen DDR als Sicherheiten. Auf diesen Grundstücken befanden sich nicht selten auch Einfamilienhäuser, die Mitarbeiter des Unternehmens, dem das Grundstück gehörte, dort errichteten. Die übliche Lösung der der Wiedervereinigung war, dass die Mitarbeiter den Teil des Grundstücks, auf dem sich das Haus befand, vom Unternehmen erwarben.

Das letzte Geschäft dieser Art, von dem ich Kenntnis erlangte (und die erlangte ich zwangsläufig, weil wir den Teil des Grundstücks aus der Mithaft entlassen mussten), fand 2012 oder 2013 statt.

Da frage ich mich doch, wieso es ausgerechnet bei so kleinen Grundstücken wie sie von Garagen im Allgemeinen nur benötigt werden, es in 35 Jahren nicht gelingen konnte, sich über eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu einigen.

Auf der anderen Seite darf man bedenken, dass so eine Garage nach 30 oder mehr Jahren auch nur noch einen überschaubaren Wert aufweisen dürfte.

Mal abgesehen von diesen rein praktischen Erwägungen: es handelt sich nicht um eine Enteignung im eigentlichen Sinn und die ganze Veranstaltung ist auch nicht unrechtmäßig. Geht es wieder nur darum, dass Du mit einem Zustand bzw. einer Entwicklung unzufrieden bist und der einfachsten aller Erklärungen kommst, dass nämlich Bürger durch den Staat mutwillig oder fahrlässig ungerecht behandelt und um ihr Geld (bzw. ihren Besitz) gebracht werden?

Wir befinden uns also an Punkt 3 bzw. nach den bisherigen Erklärungen nun an Punkt 4:

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Oh oh … bei uns hier werden solche Garagen schon mit Gold aufgewogen.

Garagen mit getrenntem Eigentum an Grundstück und Gebäude?

Bezieht sich das Gold, mit dem aufgewogen wird, auf den Materialwert des Gebäudes oder auf einen grundsätzlichen Mangel an Garagen?
Ist

auch dort, wo Desperado wohnt oder gar da, wo Desperado meint ein Unrecht erkannt zu haben?

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Es gibt noch genug solche Geschichten/Garagen.
Und „rechtlich geregelt“ bedeutet nicht zufriedenstellend geregelt.

Das dürften wohl auch die meisten Einzelhändler über die aktuellen Regelungen zur Sachmangelhaftung denken, aber aus irgendeinem Grunde scheinen die Verbraucher diese mehrheitlich gut zu finden.

Der Punkt ist, dass man es sowieso nicht allen rechtmachen kann und in diesem Fall eine Regelung finden musste, die die Überleitung vom DDR-Recht zum Bundesrecht regelte. Dass diese Regelung schwerlich so aussehen konnte, dass das Grundstück dem Eigentümer der Garage zufällt, ist eigentlich relativ naheliegend. Man hat sich konsequenterweise für die andere Variante entschieden und a) sehr lange Übergangsvorschriften festgelegt und b) hatten alle Beteiligten so an die 25 Jahre Zeit, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Anscheinend hatte der ein oder andere Garageneigentümer in der Zeit besseres zu tun, so dass es jetzt zu dieser misslichen Situation gekommen ist.

Natürlich kann man jetzt dieses subjektive Schicksal nehmen und davon reden, dass die Regelung nicht zufriedenstellen ist, aber diese Einschätzung dürften wohl die allerwenigsten teilen.

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Es bedeutet aber auch nicht „enteignet“.
Über einen konkreten Fall kann man gern diskutieren. Aber nicht so schwammig und allgemein.
Daneben bleibt auch die spannende Frage, was „zufriedenstellend“ ist. Das Ding hat immer zwei Seiten.

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Welche Lösung sollte das wohl sein, wenn man so eine Garage besitzt,
selbst gebaut, oder für etliches Geld gekauft?

Die Lösung, die auch bei den zigtausend Häusern Anwendung fand, die auf fremden Grundstücken errichtet worden waren: Kauf des Grundstücks. Handelsübliche Garagen belegen selten mehr Fläche als 20 Quadratmeter, so dass der Preis für das Grundstück sich selten auf mehr als 1000 Euro belaufen dürfte.

Aber selbst für die Menschen, die sich dieses nicht leisten können/konnten, gibt es eine vom Gesetzgeber vorgesehene Lösung, nämlich die Entschädigung in Höhe des Wertes der Garage durch den Eigentümer des Grundstückes. Diese Variante hat der Fragesteller wohl nicht gekannt oder er hat vergessen, sie zu erwähnen.

Es ist jedenfalls mitnichten so, dass der Eigentümer der Garage nun plötzlich und unerwartet mit nix dasteht.

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Wer kann mir erklären, wie „plötzlich und unerwartet“ mit „seit mindestens 30 Jahren“ in Einklang gebracht werden kann?

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Joerg Zabel, lass gut sein.

Da es sich meistens um größere Garagenkomplexe handelt, ist diese Variante selten möglich.
Falls der Eigentümer (Stadt/Gemeinde) sich (gegen seine Interessen) überhaupt darauf einliese, einzelne kleine Grundstücke mitten zwischen anderen Garagen zu vermessen, und zu verkaufen,
dann wäre die Zufahrt kaum geregelt, bzw. auf Dauer unsicher.

Diese „gesetzliche Lösung“ ist im allgemeinen nicht vorgesehen! Und auch im Speziellen kenne ich niemanden, der eine solche erhalten hätte.

Kam das „größere Garagenkomplexe“ irgendwo weiter oben vor? Oder hast du das jetzt dazu gedichtet um auch etwas mitreden zu können?!

Wobei es auch da Lösungen gibt, indem die Garagenbesitzer gemeinsam das Grundstück erwerben und aufteilen (analog zu Mehrfamilienhäusern) :woman_shrugging:t3:

Das nicht, aber diese Garagenhöfe waren in der ehemaligen DDR wohl recht häufig.

Eigentlich schon, ist aber auch egal, denn diese Variante funktioniert jetzt nicht mehr.

Dafür gibt es relativ simple Konstruktionen. Eigentümergemeinschaft zum Beispiel oder Wegerechte. Solche Konstruktionen sind ja nun wahrlich nichts exotisches.

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Da frage ich mich wiederum, wieso Gemeinden dann die Garagenbesitzer einfach enteignen anstatt so eine Lösung (wie z. B. den Verkauf des Grundstückes) zu suchen? Wahrscheinlich ganz einfach, weil sie es können - und auch keine Kompensation bezahlen müssen, selbst wenn die Garage frisch restauriert wäre.

hier von einer „Enteignung“ geredet wird, die wahrscheinlich rechtlich gesehen keine ist.
Und

ob wirklich beim Wissen um eine rechtlich unklare Situation seit 30 Jahren von beiden Seiten

gesucht wurde?
Und

ob

wirklich stimmt.
Denn

ob es die von Dir skizzierte Geschichte wirklich gibt. Wenn ja, dann bitte ich um Zahlen, Daten, Fakten, damit wir sachlich diskutieren können. Ist es eine konstruierte „hätte, wäre, wenn…“-Geschichte, dann sollten wir die Diskussion beenden.

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Die Frage ist doch mehr, warum man als Eigentümer einer Garage an die 30 Jahre vor sich hinpennt und sich nicht rührt und dann, wenn nun wirklich alle Fristen verstrichen sind, etwas als Enteignung bezeichnet, bei dem es sich eben nicht um eine Enteignung handelt.

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