Hallo, folgende generelle Frage:
Ein Arbeitnehmer ist bei einem Arbeitgeber angestellt.
Der Arbeitnehmer ist an 4 Tagen in der Woche an seiner normalen ersten Tätigkeitsstelle - aber aufgrund einer Projektaktivität an einem Tag in der Woche an einem weiter entfernten Standort des Arbeitgebers.
Generell wird ja nur die erste Tätigkeitsstelle anerkannt und andere Standorte als Reisekosten angeben werden. Aber gilt dies tatsächlich auch für solch eine normale Tätigkeit an einem Standort des Arbeitnehmers. Es entsteht ja hier nur der längere Anfahrtsweg - aber es ist keine Dienstreise - da es ja ein normaler Standort (z.B. auch mit Kantine des Arbeitgebers ist).
Was ist hier zu tun? In der Anlage N 2018 gibt es ja nur ein Eingabefeld für Reisenebenkosten - dort also die gefahrenen Kilometer (hin- und zurück) mit welchem Satz angeben?
VG