Entgelt für Verhinderungspflege SV- pflichtig?

Hallo,

angenommen ein Nachbar würde an irgendeinem Tag einmalig 5 Std eine Person (Dement, eingeschränkte Alltagskompetenz, seit 1 Jahr Plegestufe 0) betreuen/pflegen, weil die eigentliche, berufstätige Pflegekraft (Sohn) verhindert wäre.

Dafür erhält der Nachbar 50 €, welche dann von der Pflegekasse erstattet würden.

Wäre dieser Betrag SV-Pflichtig? Müsste diese Tätigkeit angemeldet werden? Gäbe es dafür Freibeträge, falls der eine oder andere Nachbar das noch ein-zweimal im Jahr machen würde?

Gruß und Danke für Eure Hilfe

Hallo,
es handelt sich hier nicht um ein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungspflichtigen Sinn, deshalb auch keine Beiträge dafür. Und auch, wenn die Pflegeperson z.B. freiwillig versichert wäre, würden diese 50,00 € für die Verhinderungspflge nicht als beitragspflichtige Einnahme bei seiner Krankenkasse angerechnet werden.
Das war zwar mal vor ein paar Jahren so gewesen, wurde aber meines Wissens nach schon 2012 wieder abgeschafft.
Gruss
Czauderna

Vielen Dank! owt
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