Hallo,
angenommen ein Nachbar würde an irgendeinem Tag einmalig 5 Std eine Person (Dement, eingeschränkte Alltagskompetenz, seit 1 Jahr Plegestufe 0) betreuen/pflegen, weil die eigentliche, berufstätige Pflegekraft (Sohn) verhindert wäre.
Dafür erhält der Nachbar 50 €, welche dann von der Pflegekasse erstattet würden.
Wäre dieser Betrag SV-Pflichtig? Müsste diese Tätigkeit angemeldet werden? Gäbe es dafür Freibeträge, falls der eine oder andere Nachbar das noch ein-zweimal im Jahr machen würde?
Gruß und Danke für Eure Hilfe