Liebe www’ler
Frau F Ist wäre in diesem Fall in einem Arbeitsverhältnis, mit einer festen Stundenzahl von 160 h per Vertrag für die sie eine dementsprechende Entlohnung erhielte. Überstunden würden „eigentlich“ aufgerechnet. Nun gäbe es aber kein Zeiterfassungssystem, man würde sozusagen schirftlich die Stunden festhalten. Einen festen freien Tag wäre nicht relevant, weil freie Tage variieren.
In einer Feiertagswoche erhielte Frau F keinen zusätzlichen freien Tag, demensprechend arbeitetet sie
Montag 9h
Dienstag 9h
Mittwoch Feiertag
Donnerstag 9h
Freitag 9h
Samstag 8h
Sonntag keine Arbeitszeit
Per Vertrag ist festgehalten, es gäbe 25 Urlaubstage plus 5 Tage Feiertagsausgleich, was rechtlich wohl auch eher fragwürdig ist!?
Wie kann man diese Fälle berechnen?
Lieben Gruß und Danke