Entgeltfortzahlung an Feiertagen/kein Zusätzlicher freier Tag - zulässig?

Liebe www’ler

Frau F Ist wäre in diesem Fall in einem Arbeitsverhältnis, mit einer festen Stundenzahl von 160 h per Vertrag für die sie eine dementsprechende Entlohnung erhielte. Überstunden würden „eigentlich“ aufgerechnet. Nun gäbe es aber kein Zeiterfassungssystem, man würde sozusagen schirftlich die Stunden festhalten. Einen festen freien Tag wäre nicht relevant, weil freie Tage variieren.

In einer Feiertagswoche erhielte Frau F keinen zusätzlichen freien Tag, demensprechend arbeitetet sie
Montag 9h
Dienstag 9h
Mittwoch Feiertag
Donnerstag 9h
Freitag 9h
Samstag 8h
Sonntag keine Arbeitszeit

Per Vertrag ist festgehalten, es gäbe 25 Urlaubstage plus 5 Tage Feiertagsausgleich, was rechtlich wohl auch eher fragwürdig ist!?

Wie kann man diese Fälle berechnen?

Lieben Gruß und Danke

Hallo,

ist denn der Samstag auch sonst regulärer Arbeitstag ?

Übrigens, diese Regelung hier

kann durchaus rechtmäßig sein, wenn sie auf einer sauberen Durchschnittsberechnung der Wochenfeiertage beruhen würde.
Das halte ich aber angesichts von 160 Wochenstunden - also nahezu Vollzeit - für fraglich.
Gibt es denn außer der Wochenstundenzahl noch irgendwelche anderen Festlegungen im Arbeitsvertrag zu Arbeitsstunden oder -tagen?
Gilt ein Tarifvertrag ?
Gibt es einen Betriebsrat ?
Und über welche Branche reden wir überhaupt ?

&Tschüß
Wolfgang

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Danke für deine Antwort.

Der Arbeitsvertrag sagt das die Arbeitszeiten während der Geschäftszeiten- und Tage abzuleisten sind,
die sich von Montag bis Freitag auf 10-19 Uhr beziehen, an Samstagen von 10-18 Uhr.
Die Zeit wird unrechtmäßig ganztätig ohne Pause abgearbeitet.
Es gibt keinen Tarifvertrag und keinen Betriebsrat, da es sich um einen Franchiser im Einzelhandel mit 4 Mitarbeitern handelt. Es gibt keinen regelmäßigen Arbeitsplan, oft werden 44-45 Stunden pro Woche geleistet, ab und zu gibt es zusätzliche freie Tage. Oft werden „halbe Tage“ durch Fahren in andere Filialen abgegolten, deren Fahrkosten aber nur zum Teil bezahlt werden, Fahrzeit zu der anderen Filiale wird nicht bezahlt (1 h 40 Minuten). Dementsprechend wäre man stundentechnisch so oder so gebeutelt.

Liebe Grüße