Hallo,
eine meiner Schülerinnen erzählte, dass ihr Sohn als Werkstudent versicherungspflichtig (also kein Minijob) bei einem Unternehmen beschäftigt ist. Jetzt war er eine Woche krank. Das Unternehmen kürzte ihm daraufhin für eine Woche den Lohn mit der Aussage: Werkstudenten haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Ich habe naürlich sofort im EfzG gestöbert. Hier habe ich aber nichts dazu gefunden. Gibt es das denn überhaupt, dass bestimmte Beschäftigungserhältnisse von der Entgeltfortzahlung ausgeschlossen werden? Wird das bei Studenten durch ein anderes Gesetz geregelt?
Im Übrigen ist er schon mehrere Monate beschäftigt, also nichts mit Wartezeit oder kurzfristig beschäftigt.
Wer weiß was?
Viele Grüße
Gesine