Entgeltfortzahlung nach 6 Wochen mit anschließendem Urlaub

Hallo Zusammen,

ich werde an der Schulter operiert und werde dann 6 Wochen zu Hause sein. Anschließend trete ich eine 3 wöchige Reha an. Nach diesen 3 Wochen müsste wenn alles klappt wieder mit den Arbeiten beginnen. Allerdings würde ich mir gerne, anschließend an meine Reha noch zwei Wochen Urlauben nehmen.

Meine Frage. Ist das rechtens dass ich dort Urlaub nehmen darf oder muss ich zunächst wieder die Arbeit antreten.

Und nach 6 Wochen bekomme ich ja nur noch 60 % meines Nettogehaltes Bezahlt was auch klar ist, also die drei Wochen wo ich auf Reha bin. Allerdings müsste ich ja wenn ich anschließend in Urlaub gehe wieder den normalen Tarif bekommen oder ??

Hallo,
das musst du mit deinem Arbeitgeber abklären.
Wie du schon richtig geschrieben hast, bekommst du während deiner Arbeitsunfähigkeit sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Während der Reha bekommst du von der Rentenversicherung (Kostenträger der Reha) Übergangsgeld und wirst dann arbeitsfähig aus der Reha entlassen. Eigentlich müsstest du dann ab dem nächsten Tag wieder arbeiten. Wenn du aber, in Absprache mit deinem Arbeitgeber . deinen Urlaub abnimmst, dann setzt der Arbeitgeber ab dem Folgetag auch wieder mit der Gehaltszahlung in der Höhe ein, wie vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Gruss
Czauderna

1 Like

Der Arbeitgeber muss dir sogar Urlaub gewähren. Nachzulesen im Bundesurlaubsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Das Urlaubsentgelt bemisst sich normalerweise nach dem Entgelt der letzten drei Monate. Da du aber schon Krankengeld bzw. Übergangsgeld bezogen hast, muss der Arbeitgeber einen längeren Zeitraum zur Bemessung heranziehen. Das Krankengeld wird hierbei nicht berücksichtigt. Nachzulesen im Bundesurlaubsgesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html

Soon

3 Like

Hallo,

ergänzend zu DrSoon:
Die Formulierung „ist zu gewähren“ in § 7 Abs. 1 Satz 2 BUrlG bedeutet „muß gewähren“. Das ignorieren viele AG gerne mal. Außerdem mußt Du auch „arbeitsfähig“ entlassen werden. Wirst Du nicht arbeitsfähig entlassen, gilt die Vorschrift nicht.
Und zu guter Letzt muß der Urlaub auch wirklich direkt anschließen, d.h. der Tag nach der Entlassung muß der erste Urlaubstag sein, wenn Du von dieser Vorschrift Gebrauch machen willst.
Und außerdem ist die Dauer des Urlaubs nach einer Reha zeitlich nicht begrenzt. Du kannst soviel Urlaub nehmen, wie Du willst und zur Verfügung hast.

Alberca

1 Like