Entgeltmeldung der Krankenkasse bei Mehrfachbeschäftigung

Hallo,

bekommt der Arbeitgeber nur bei Überschreitung der BMG eine Meldung der KV oder kann das auch passieren, wenn Gehalt 1 + Gehalt 2 unter den BMGs bleiben?

Wenn bspw. ein AN nicht möchte, dass AG 1 erfährt, bei welchem AG2 er noch tätig ist, kann er da bei Einhaltung der Verdienstgrenzen sicher sein?

Danke und Tschüss

Hallo,

bekommt der Arbeitgeber nur bei Überschreitung der BMG eine
Meldung der KV oder kann das auch passieren, wenn Gehalt 1 +
Gehalt 2 unter den BMGs bleiben?

Er sollte nur eine erhalten wenn die BBG überschritten wird; guckst du hier Zif. 2.7.1.4. Im übrigen ist keine GKV Monatsmeldung zu veranlassen, wenn die Zweitbeschäftigung ein Minijob ist. Sie ist nur zu machen wenn es sich um eine versicherungspflichtige Mehrfachbeschäftigung handelt.

Wenn bspw. ein AN nicht möchte, dass AG 1 erfährt, bei welchem
AG2 er noch tätig ist, kann er da bei Einhaltung der
Verdienstgrenzen sicher sein?

Dem Arbeitgeber wird lediglich das Gesamtentgelt aus beiden Beschäftigungen zurück gemeldet, ohne diesen Wert kann er die Beitragsabführung nicht korrekt vornehmen.

Greetz
S_E

Hallo,
das wird problematisch, denn durch das ab 01.01.2012 neu einge­führte Melde­ver­fahren bei Mehrfach­be­schäf­tigten (Melde­ver­pflichtung für Mehrfach­be­schäf­tigte über BBG besteht erst ab dem 01.01.2013), sind die einzelnen Arbeit­geber verpflichtet, den Kranken­kassen das jeweils gezahlte Arbeits­entgelt mit einer GKV-Monats­meldung aufzu­geben. Die Krankenkasse teilt dann meines Wissens nach den betroffenen Arbeitgebern das jeweilige beitragspflichtige Entgelt mit. Du siehst, Arbeitgeber muss melden und du musst Arbeitgeber 1 sagen dass du noch beschäftigt bist - die Frage nach dem „wo und bei wem“, das musst du selbst klären in diesem Fall.
Gruss
Czauderna

Hallo,
ich kann mich nur der Antwort von Guenther anschließen. Nur bei einem Minijob ist es anders.
Alles Gute- Schaddie