Hallo,
bekommt der Arbeitgeber nur bei Überschreitung der BMG eine
Meldung der KV oder kann das auch passieren, wenn Gehalt 1 +
Gehalt 2 unter den BMGs bleiben?
Er sollte nur eine erhalten wenn die BBG überschritten wird; guckst du hier Zif. 2.7.1.4. Im übrigen ist keine GKV Monatsmeldung zu veranlassen, wenn die Zweitbeschäftigung ein Minijob ist. Sie ist nur zu machen wenn es sich um eine versicherungspflichtige Mehrfachbeschäftigung handelt.
Wenn bspw. ein AN nicht möchte, dass AG 1 erfährt, bei welchem
AG2 er noch tätig ist, kann er da bei Einhaltung der
Verdienstgrenzen sicher sein?
Dem Arbeitgeber wird lediglich das Gesamtentgelt aus beiden Beschäftigungen zurück gemeldet, ohne diesen Wert kann er die Beitragsabführung nicht korrekt vornehmen.
Greetz
S_E