Entgeltpunkte in der RV

Hallo,

alle, die über der Beitragsbemessungsgrenze der RV verdienen, müssten doch - bei durchgängiger Beschäftigung und ohne sonstige Sonderfälle - pro Jahr die gleiche Anzahl Rentenpunkte erwerben, oder?
Gibt es irgendwo eine offizielle Tabelle mit diesen Werten in den letzten 10-20 Jahren ?

Danke schon jetzt für jeden Hinweis.

Gruß
Wolfgang

Dies ist eine Frage aus dem SOZIALvers.-Bereich. Ich bin nur in privatrechtl. Versicherungen unterwegs. Empf.: Sozialvers.-Fachmann oder Juristen fragen.

Google gefragt…

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…

ab Seite 18

hat ungefähr 6Sekunden gedauert…

Hallo,

mmh, nee…

Ein Entgeltpunkt errechnet sich aus:

tatsächlicher Verdienst max. bis BBG : Durchschnittseinkommen

(Durchschnittseinkommen siehe Anlage I SGB VI)

Da sich die BBG (fast) jedes Jahr ändert und das Durchschnittseinkommen auch, aber soweit ich weiß beide nicht in einem gleichen Verhältnis, kann es zu unterschiedlichen Werten kommen.

Zwei Beispiele:

2003
BBG: 61.200 Euro
Durchschnittseinkommen: 28.938 Euro
= 2,1149 EP

2011
BBG: 66.000 Euro
Durchschnittseinkommen: 32 100 Euro
= 2,0561 EP

LG
S_E

PS: Ich grübele gerade, es gab doch mal noch eine Tabelle mit dem maximalen Wert an EP den man pro Jahr erreichen kann bzw. wo gekappt wird…es gibt noch die Anlage 2b, aber die ist nicht mehr gültig…mmh…aber bei einem reinen Einkommen aus Arbeitsentgelt kann ich mir nicht vorstellen das es gekappt wird.

Eigentlich ja. Denn der Wert ist ja gleich hoch. Stelle die Anfrage der Tabelle doch an die Rentenversicherung direkt. Sicher haben die da was zu bieten…