Hallo,
mmh, nee…
Ein Entgeltpunkt errechnet sich aus:
tatsächlicher Verdienst max. bis BBG : Durchschnittseinkommen
(Durchschnittseinkommen siehe Anlage I SGB VI)
Da sich die BBG (fast) jedes Jahr ändert und das Durchschnittseinkommen auch, aber soweit ich weiß beide nicht in einem gleichen Verhältnis, kann es zu unterschiedlichen Werten kommen.
Zwei Beispiele:
2003
BBG: 61.200 Euro
Durchschnittseinkommen: 28.938 Euro
= 2,1149 EP
2011
BBG: 66.000 Euro
Durchschnittseinkommen: 32 100 Euro
= 2,0561 EP
LG
S_E
PS: Ich grübele gerade, es gab doch mal noch eine Tabelle mit dem maximalen Wert an EP den man pro Jahr erreichen kann bzw. wo gekappt wird…es gibt noch die Anlage 2b, aber die ist nicht mehr gültig…mmh…aber bei einem reinen Einkommen aus Arbeitsentgelt kann ich mir nicht vorstellen das es gekappt wird.