Enthält die Bescheinigung der Krankenversicherung das Merkmal ob man pflichtversichert ist?

Hallo zusammen,

Ich werde den Arbeitgeber wechseln und muss eine Bescheinigung der Krankenversicherung vorlegen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob auf dieser Bescheinigung ersichtlich ist, ob ich freiwillig oder pflichtversichert bin?

Viele Grüße & danke

Warum stellt sich diese Frage ?
Bzw. warum dürfte der AG nicht wissen, dass man freiwillig pflichtversichert wäre ?

Hätte das für den AG Bedeutung ? Zahlt der nicht Sozialabgaben rein nach Höhe des Gehaltes ?

Aber wenn man schon das Stichwort „Sicherheitsdienst“ angibt klingelt bei mir die Alarmglocke „Scheinselbstständigkeit“.

MfG
duck313

Servus,

weil der Kandidat phantasievolle Angaben zu seinem bisherigen Gehalt gemacht hat.

Schöne Grüße

MM

Sicherheitsdienst war ausversehen der Vorschlagswert :wink: - hat also nichts mit einer Selbstständigkeit zu tun.

Genau wie Aprilfisch sagt, mich interessiert ob der AG daraus Rückschlüsse auf mein altes Gehalt ziehen kann.

Grüße

Hallo,

auf der Mitgliedsbescheinigung steht nur die Rentenversicherungsnummer und die Bestätigung, dass der AN Mitglied der Krankenkasse ist.
Zum Thema pflichtversichert oder freiwillig, bei beiden Konstellationen ist der AN in der gesetzlichen KV versichert.
Die KV- Pflichtgrenze liegt in diesem Jahr bei 54.900 Euro. Verdient ein AN mehr, kann er entscheiden, ob er freiwillig in der ges. KV bleibt oder sich privat versichert.
Wie der AN im Lohnbüro abgerechnet wird, hängt also davon ab, wieviel er verdient.

Viele Grüße

Gesine

super danke Gesine!

Auf der Mitgliedsbescheinigung stehen nur deine persönlichen Daten und seit wann du versichert bis :wink: