Hallo,
auf der Mitgliedsbescheinigung steht nur die Rentenversicherungsnummer und die Bestätigung, dass der AN Mitglied der Krankenkasse ist.
Zum Thema pflichtversichert oder freiwillig, bei beiden Konstellationen ist der AN in der gesetzlichen KV versichert.
Die KV- Pflichtgrenze liegt in diesem Jahr bei 54.900 Euro. Verdient ein AN mehr, kann er entscheiden, ob er freiwillig in der ges. KV bleibt oder sich privat versichert.
Wie der AN im Lohnbüro abgerechnet wird, hängt also davon ab, wieviel er verdient.
Viele Grüße
Gesine